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BVL: Neue Anwendungsbestimmung für abdriftmindernde Applikationstechnik der Klasse 95 % als Risikominimierungsmaßnahme

25.08.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals eine Zulassung mit einer Anwendungsbestimmung hinsichtlich der Nutzung einer abdriftmindernde Applikationstechnik der Klasse 95 %* als Risikominderungsmaßnahme verbunden.

In einer Fachmeldung vom 23. August 2023 weist das BVL darauf hin, dass die 95 %-Abdriftminderungsklasse gemäß zweier neuer Anwendungsbestimmungen (NT1095-2 und NW607-3) zur Minderung von möglichen Einträgen in benachbarte Saumstrukturen (Hecken, Feldraine etc.) bzw. Gewässer eingesetzt werden kann. Formuliert wurden die neuen Anwendungsbestimmungen für das am 28. Juli 2023 für die Bekämpfung von Apfelwicklern an Äpfeln zugelassene Pflanzenschutzmittel Carnadine 200 (Zulassungs-Nr. 00B072-00).

Nach Angaben des BVL ist darüber hinaus eine grundsätzliche Einführung der 95 %-Abdriftminderungsklasse für alle Baumobstanwendungen aktuell in Planung.

Die am 23. August 2023 veröffentlichte Fachmeldung des BVL sowie den genauen Wortlaut der beiden neuen Anwendungsbestimmungen (NT1095-2 und NW607-3) finden Sie hier.

* Gemäß Listung im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" des Julius Kühn-Instituts.


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