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BVL - Notfallzulassung für Isomate CLR MAX IT an Kernobst

02.04.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 03 26 Notfallzulassung Für Isomate CLR MAX IT An Kernobst

Zur Bekämpfung des Fruchtschalenwicklers (Adoxophyes orana) und des Lederfarbenen Schalenwicklers (Pandemis heparana) an Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für Isomate CLR MAX IT erteilt.

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Pflanzenschutzmittel mittels der auf Pheromonen basierenden Verwirrmethode (Wirkstoffe: Pheromone (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat, Dodecan-1-ol, Tetradecan-1-ol) im Zeitraum vom 5. April bis zum 2. August 2024 gegen Fruchtschalenwickler und Lederfarbene Schalenwickler eingesetzt werden.

Weitere Informationen zu dieser bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.

 


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