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BVL widerruft Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor

26.01.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Mit Wirkung zum 23. April 2024 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor aufgrund einer nicht verlängerten EU-Genehmigung für den Wirkstoff.

Von dem Widerruf für den Wirkstoff S-Metolachlor sind die nachfolgenden Zulassungen betroffen:

  • Dual Gold (Zulassungsnummer: 024587-00)
  • EFICA 960 EC (Zulassungsnummer: 024587-60)
  • Innoprotect Dual Gold (Zulassungsnummer: 024587-61)
  • Gardo Gold (Zulassungsnummer: 024613-00)
  • Primagram Gold (Zulassungsnummer: 024613-60)

Für die betroffenen Pflanzenschutzmittel hat das BVL gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/20 eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024 definiert. Der Widerruf gilt mit identischen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Mehr zum Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor erfahren Sie in der am 22. Januar 2024 veröffentlichten Fachmeldung des BVL.


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