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Herbizid Quickdown - BVL erlässt Notfallzulassung zur Krautabtötung an Kartoffeln

09.08.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Kartoffeln

Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erlassen.

Hiernach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Pyraflufen-ethyl zwischen dem 4. August und dem 3. Dezember 2023 für die Krautabtötung an Kartoffeln eingesetzt werden.

Detailliertere Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen des BVL für finden Sie hier.


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