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Karate Zeon – Weitere Notfallzulassung des BVL

22.04.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) erlassen.

Danach ist die Anwendung Karate Zeon zur Bekämpfung von Grünen Stink- und Reiswanzen, Grauen Gartenwanzen, Marmorierten Baumwanzen sowie Beerenwanzen an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche zulässig. Die betreffende Notfallzulassung für diese Anwendungen gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2024.

Darüber hinaus hat das BVL eine weitere Notfallzulassung für Karate Zeon gegen Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze an Apfel, Birne, Süß-und Sauerkirsche erteilt.

Eine Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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