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Leicht gemacht – die neuen Anforderungen für die Kennzeichnung von Convenience-Produkten im QS-System

12.04.2024 | Fleischwirtschaft | QS System | Lebensmitteleinzelhandel

24 04 10 QS Magazin Qualitas Fruehling Beitrag Convenience

Sushi, Sandwiches, Wraps und Suppen To Go, Ready to Eat oder Ready to Cook - Convenience-Produktsind beliebt und ihr Marktpotenzial ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Statista Market Insights rechnet bis 2028 allein für den deutschen Markt mit einem Umsatz für Convenience-Produkte von derzeit 10 Milliarden Euro auf rund 12 Milliarden Euro. Angesichts dieser Prognosen und den damit einhergehenden Anforderungen an die Hersteller von Convenience-Produkten, hat QS eine praxisgerechte und präzisere Kennzeichnung von Convenience-Produkten auf den Weg gebracht.

Ab sofort können im QS-System Convenience-Hersteller ihre Produkte auch mit einem erweiterten QS-Prüfzeichen ausloben, wenn der Anteil an QS-Fleisch und -Fleischwaren im Produkt unter 50 Prozent liegt. Über einen entsprechenden Hinweis im Zutatenverzeichnis der Produkte erhalten Verbraucher die Möglichkeit, die QS-Anteile im Produkt zuverlässig zu erkennen. Die seit dem 1. Februar 2024 geltenden, neuen Regelungen für Convenience-Produkte, die Fleisch und Fleischwaren enthalten, fasst der neue QS-Leitfaden Convenience praxisgerecht zusammen. In einem Beitrag in der Frühlingsausgabe der qualitas haben wir die wichtigsten Regelungen und Anforderungen für die Kennzeichnung von Convenience-Produkten der Produktgruppe Fleisch/Fleischwaren zusammengefasst. Den Beitrag Leicht gemacht aus der qualitas finden Sie hier .


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