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Notfallzulassung für Karate Zeon gegen Grüne Futterwanzen und Rotbeinige Baumwanzen

20.03.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 03 19 Notfallzulassung Karate Zeon

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) erlassen.

Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus gegen Grüne Futterwanzen und Rotbeinige Baumwanzen an Apfel-, Birne-, Süß- und Sauerkirsche im Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2024 zum Einsatz kommen.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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