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Pflanzenschutzmittel ATC Lambda – BVL widerruft Genehmigung für den Parallelhandel

09.04.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Am 27. März 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel ATC Lamdba (GP-Nr. 024675-00/114) widerrufen. Dies teilte das BVL in einer am 4. April 2024 veröffentlichten Fachmeldung mit.

Das BVL weist darauf hin, dass der Widerruf nur für das Pflanzenschutzmittel mit den angegebenen GP-Nummern gilt. ATC Lambda ist hierdurch nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr zur Anwendung kommen. Das BVL hat für den Widerruf eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.


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