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Pflanzenschutzmittel Zako - BVL erteilt Anordnung des Ruhens

24.07.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

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Am 13. Juli 2023 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel Zako (GP-Nr. 034145-00/039) ein Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel angeordnet. Hierdurch ist die Anwendung von Zako ab sofort nicht mehr zulässig und das Pflanzenschutzmittel nicht mehr verkehrsfähig.

Im Vorfeld der Anordnung hatte das BVL im Auftrag des Pflanzenschutzdienstes NRW ein Originalgebinde des Pflanzenschutzmittels untersucht und dabei gravierende stoffliche Abweichungen festgestellt.

Bereits am 10. Juni hatte QS die Erzeuger im QS-System per Rundschreiben darüber informiert, dass aktuell eine Fälschung des Pflanzenschutzmittels Zako in Umlauf ist und die betroffenen Chargen (GP-Nummer: 034145-00/039, Chargennummer: 20230216 und Herstellungsdatum: FEB/2023) mitgeteilt. Diese enthalten nicht den eigentlichen Wirkstoff Aclonifen, sondern die Wirkstoffe Metribuzin und Atrazin, der innerhalb der EU keine Zulassung besitzt.

Betroffenen Erzeugern empfiehlt QS den Vorfall im Zuge ihrer Eigenkontrollen zu vermerken und bis eine Freigabeanalyse durch ein QS-anerkanntes Labor vorliegt.

Zako besitzt genau wie das Referenzpflanzenschutzmittel Bandur eine Zulassung für die Anwendung an Kartoffeln und zahlreichen Gemüsekulturen wie Zwiebeln, frischen Kräutern oder Sellerie.


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