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Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan

14.09.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 14. September 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan (Wirkstoff Metazachlor) für die Kulturen Rettich und Radieschen im Gewächshaus. Hiernach ist die Bekämpfung von Einjährigem Rispengras, Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen: Acker-Senf, Acker-Schmalwand, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut) mit Butisan in diesen Kulturen nicht mehr zulässig.

Der Widerruf gilt auch für die gleiche Anwendung der Vertriebserweiterung Rapsan 500 SC (Zul.-Nr.: 043401-60). Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Mit der Verordnung (EU) 2023/377 wurde der Rückstandshöchstgehalt von Metazachlor für Rettich/Radieschen von 0,4 mg/kg auf die Bestimmungsgrenze von 0,06 mg/kg abgesenkt. Auf Basis der eingereichten Rückstandsversuche für Rettich / Radieschen kann der neue Rückstandshöchstgehalt nicht sicher eingehalten werden.

Detailliertere Informationen zu diesem Teilwiderruf des BVL finden Sie hier.


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