Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

21. Was muss ein Futtermittelunternehmen, das nicht nach QS aber nach einem anerkannten Standard (z.B. GMP+Int.) zertifiziert ist und Soja/sojahaltige Futtermittel herstellt/handelt, tun, um ab dem 01.01.2024 weiterhin QS-lieferberechtigt zu bleiben?

Auch die von QS anerkannten Futtermittelhersteller und -händler (siehe Anlage 9.1 Anerkannte Standards zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft) müssen sich nach einem von QS anerkannten Nachhaltigkeits-Standard gemäß Anlage 4.3 Anerkannte Systeme zum QS-Zusatzmodul für Futtermittelhandel und – herstellung zum Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja zertifizieren lassen, um die Lieferberechtigung ins QS-System aufrecht zu erhalten.
Hierfür müssen die Unternehmen in der QS-Datenbank hinterlegen, ob sie Sojaerzeugnisse gemäß Anlage 4.1 Sojabohnen/-erzeugnisse im Geltungsbereich von QS-Sojaplus zum Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja handhaben und nach welchem anerkannten Standard gemäß Anlage 4.3 Anerkannte Systeme zum QS-Zusatzmodul für Futtermittelhandel und -herstellung sie zertifiziert sind. Die Anforderungen des Standards, nach dem das Unternehmen zertifiziert ist oder sich zertifizieren lassen will, müssen ab dem 01.01.2024 eingehalten und bis zum 31.12.2024 überprüft worden sein.


zurück nach oben