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Welche Prozesse fallen unter den Geltungsbereich des Leitfadens Logistik von Fleisch und Fleischwaren?

Der Geltungsbereich des QS Leitfadens Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln bezieht sich auf Unternehmen, die verpackte und unverpackte Lebensmittel, die unter kontrollierten Bedingungen gelagert werden müssen, an eigenen Standorten lagern und/oder transportieren, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind. Der Geltungsbereich des Leitfadens deckt darüber hinaus insbesondere folgende Prozesse im Rahmen der Lagertätigkeit ab: Primärverpacken für Industrieware, Vakuumieren, Kommissionieren (inkl. Transportverpackung für Endverbraucherprodukte), Umpalettieren, Stürzen (Stülpen), Frosten und Auftauen. Eigene Lagerstandorte von QS-Systempartnern der Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung, welche eine eigene EU-Zulassungsnummer besitzen und deren Tätigkeitsumfang den oben beschriebenen Geltungsbereich nicht übersteigen.


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