Vermarktung
Erheblichen Einfluss haben auch der Transport und die Bedingungen am Schlacht-
hof (z.B. Ruhephase vor der Schlachtung). Es ist nachgewiesen, dass Stress das
Auftreten von Ebergeruch verstärkt. Deshalb sollten die Mäster unbedingt die
Rückmeldungen bezüglich der Geruchsabweichungen beachten. Bislang werden
für geruchsauffällige Jungeber in Deutschland keine Abzüge berechnet – das
könnte sich jedoch ändern. Hier gilt es vorzubeugen.
Eber zum Verkauf zusätzlich kennzeichnen
Jungeber müssen vor dem Verkauf in der Regel zusätzlich gekennzeichnet werden,
besonders dann, wenn Eber und Sauen gleichzeitig vermarktet werden. Andern-
falls drohen Abzüge vom Schlachthof. Dabei kann der Schlagstempel beispiels-
weise durch ein „Z“ oder ein „XY“ erweitert werden.
Hierbei sind die Kennzeichnungsvorgaben des jeweiligen Schlachtunternehmens
zu beachten. In jedem Fall gilt: Damit die Tiere am Schlachthof eindeutig Betrieb
und Geschlecht zugeordnet werden können, muss beim Kennzeichnen der Tiere
mit dem Schlagstempel besonders sorgfältig gearbeitet werden (Platzierung,
saubere und einwandfreie Nadeln, ausreichend Farbe etc.).
Bei der Ebervermarktung ist
die Kennzeichnungsvorgabe
des jeweiligen Schlachthofs
zu beachten.
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