Jungebervermarktung prüfen
Bevor ein Schweinehalter in die Jungebermast einsteigt, sollte er unbedingt die
Vermarktung seiner Schlachttiere regeln. Es muss klar sein, wer die Eber abnimmt
und ob die Abnahme langfristig gesichert ist. Zudem müssen die Vermarktungs-
konditionen bekannt sein.
Neben der Abrechnungsmaske, einer möglichen Bindung von Eberverkäufen an
die Andienungspflicht weiblicher Tiere, der Preisbildung und den Vorkosten muss
z.B. auch bekannt sein, ob Abzüge für geruchsauffällige Tiere drohen. Geklärt sein
muss ebenso, was für die Verkaufsabwicklung vorgegeben wird, beispielsweise
wie Eber gekennzeichnet und ob sie getrennt verladen werden müssen.
Den Einstieg gut vorbereiten
Bevor der Ferkelerzeuger auf
die Kastration seiner Ferkel
verzichtet, muss der Absatz
aller Eberferkel gesichert sein.
Wer in die Ebermast einsteigt,
sollte sich zuvor genau über
die Vermarktungskonditionen
informieren.
6