QS-Report-Fleisch-und-Fleischwaren-1-2019-Gesamt-V2

QS-Report: Fleisch und Fleischwaren | Ausgabe Mai 2019 Optimierte Darstellung der vier Teilindices QS-Report Fleisch und Fleischwaren Seit dem 1. Januar 2018 melden alle Geflügel-Schlacht- betriebe im QS-System ihre Daten aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung an die QS-Be- funddatenbank. Mit Wirkung zum 1. März 2019 hat QS die Anforderungen zur Befunddatenmeldung in der Geflügelschlachtung um zwei Indikatoren erweitert. Neu aufgenommen in den Leitfaden Befunddatenerfas- sung in der Geflügelschlachtung wurden die Meldung von verworfenen Tieren (mit Hauptverwurfsgründen) und von Brusthautveränderungen bei Putenhähnen. Zudem wur- den Vorgaben zum Betrieb der Kamerasysteme definiert. Zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurden Beispielbilder für unterschiedliche Ausprägungen von Fußballenveränderungen bei Hähnchen und Pute in den Leitfaden aufgenommen - unter Angabe der Stufe bzw. des Score. Im Zuge der Revision wurden die Schlacht- betriebe dazu aufgefordert, die bereits in der Befund- datenbank Geflügel erfassten Daten für 2019 um die neuen Befunde zu ergänzen und zu übertragen. Ab dem 1. Juli 2019 werden in der Befunddatenbank nur noch Datensätze akzeptiert, die die Angaben zu den neuen Befunden enthalten. Harter Gegner: Listeria monocytogenes Befunddatenmonitoring Befunddatenmeldung bei Geflügel erweitert Tiergesundheitsindex Schwein: Darstellung der Ergebnisse im Infobrief weiter optimiert QS hat eine Arbeitshilfe für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe entwickelt, um das Risiko des Vor- kommens von L. monocytogenes zu ermittelt. Sie zeigt, wie das Risiko des Listerien-Eintrags anhand der Pro- dukte, der Prozesse und der baulichen Gegebenheiten mittels einer syste- matischen Eigenbewertung beurteilt und bei Bedarf verringert werden kann. Außerdem werden Handlungs- empfehlungen gegeben und praxis- nahe Beispiele genannt, die im Falle von identifizierten Risiken oder bei positiven Ergebnissen als Anhalts- punkte für Anpassungen dienen. Schmeckt gut, riecht gut, sieht gut aus – doch auch wenn der Wurst auf dem Brötchen äußerlich nichts anzumerken ist, kann sie Bakterien enthalten, die für die Gesundheit eine ernstha e Ge- fahr darstellen können. Eine besonders tückische Art sind Listeriamonocytoge- nes. Lebensmittelbetriebe haben die Verantwortung, eine Kontamination ihrer Produkte mit diesem pathoge- nen Keim zu vermeiden. L. monocyto- genes kommt in der Natur fast überall vor: in der Erde, im Wasser sowie auf Pflanzen. Das Bakterium ist sehr wider- standsfähig, wenig anspruchsvoll und kann sich im Temperaturbereich von -2 °C bis 45 °C vermehren – also auch bei Kühlschranktemperaturen. Ebenso besitzen die Bakterien die Fähigkeit, sich sowohl in einer sauerstoffhalti- gen Atmosphäre als auch unter Sauer- sto ausschluss zu vermehren. Sogar das Tiefgefrieren und die Trocknung überleben sie relativ gut. Aufgrund dieser Eigenscha en – die Fachleute als „Persistenz“ bezeichnen – zählen L. monocytogenes zu den sogenann- ten „Nischenkeimen“. In den Betrie- ben der Lebensmittelproduktion gel- ten sie als besonders harter Gegner. L. MONOCYTOGENES SIND HAUPT QUELLE FÜR KONTAMINATIONEN Eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) be- legt, dass mehr als 90 Prozent der humanen Listerien-Infektionen (Lis- teriose) durch verzehrfertige Lebens- mittel verursacht wurden. Fleisch und Fleischerzeugnisse stellen nach Fisch und Fischereierzeugnissen die zweit- häu gste Ursache für eine Listeriose dar. Nach wie vor gilt die Persistenz von L. monocytogenes als wichtigster Faktor für Kontaminationen von verzehrfertigen Lebensmitteln. Die Ursachen dafür sind zum einen unzureichende Hygiene- bedingungen, zum anderen das hohe Adaptionsvermögen des Bakteriums an physikalisch-chemische Faktoren. Lis- terien können unter Umständen sogar Bio lme ausbilden. Durch diesen Schutz kann das Bakterium auch längere Zeit- räume überdauern. In der Praxis ist es daher wichtig, alle möglichen Eintragsquellen in der Wertschöpfungskette zu betrachten, um potenzielle Risiken zu erkennen und diese möglichst frühzeitig einzudämmen. Der Infobrief zum TGI Schwein infor- miert kün ig mittels anschaulicher Farbgraphik über die Einordnung der betrieblichen Befundergebnisse. Die nächste Berechnung der TGIs wird im Mai 2019 vorgenommen. Der dann von den Bündlern an die Schweinehalter versendete Info- brief wird eine zusätzliche gra sche Darstellung beinhalten, die den Tierhaltern eine noch einfachere und schnellere Einordnung der Schlachtbefunddaten für ihren Be- trieb ermöglicht (s. Abb.). Wird in der Darstellung der schwarze Pfeil im grünen Bereich angezeigt, ist alles in Ordnung; liegt er dagegen im gelben bzw. roten Bereich, sollte der Tier- halter in Absprache mit dem Ho ier- arzt prüfen, ob bei den Tieren mögli- che Erkrankungen oder z. B. De zite in der Fütterung beziehungsweise im Stall-Management vorliegen. QS bietet Arbeitshilfe zur Listerien-Prävention an QS-Systempar tner können die Arbeitshilfe zur Listerien-Prävention im passwortgeschützten Bereich downloaden. Alle weiteren interessierten Personen können sie ab sofort auf der QS-Homepage bestellen: https://www.q-s.de/arbeitshilfe-listerien.

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