Seite 2 - infobrief_ogk_022012_D_screen

Basic HTML-Version

2
INFOBRIEF
Obst, Gemüse und Kartoffeln
|
Ausgabe: 02/2012
Qualitätssicherung.
Vom Erzeuger bis zur Ladentheke.
Der Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln
hat in seiner Frühjahrssitzung über An-
passungen von Kriterien in den Leitfäden
abgestimmt. Ein Beschluss zielt auf die
praxisorientierte Anpassung im Leitfaden
Bearbeitung für die Produktion von Suppen-
grün.
In den Geltungsbereich des Leitfadens Bearbei-
tung fallen alle Produkte, die nach der Ernte zer-
kleinert, geschält und verpackt, gerieben, geho-
belt oder püriert werden sowie die Aufbereitung
von Sprossen und Keimlingen. Dazu gehört auch
Suppengrün. Für dieses Produkt hat der Fachbei-
rat jetzt Vereinfachungen beschlossen. Die mik-
robiologischen/sensorischen Untersuchungen
der Produkte müssen künftig nicht mehr nach
Kontrollplan, sondern risikoorientiert durchge-
führt werden. Unverändert bleiben jedoch die
Anforderungen zu den mikrobiologischen Unter-
suchungen innerhalb der Betriebsanlagen.
Eine weitere Ausnahme gibt es: Für Unterneh-
men, die ausschließlich Suppengrün bearbeiten
entfällt die Anforderung im Leitfaden, ihre Mit-
arbeiter jährlich gemäß Infektionsschutzgesetz
(IfSG) schulen zu lassen. Die grundsätzliche
Anforderung zur Hygieneschulung der Mitarbei-
ter bleibt dabei jedoch erhalten.
Das mikrobiologische Gefährdungspotential
von Suppengrün ist als geringer einzustufen, als
das von Fresh-Cut Produkten, da es üblicher-
weise vor dem Verzehr gekocht wird. Durch das
Erhitzen sinkt eine mögliche Keimbelastung, weil
Keime abgetötet werden.
Die Änderung des Leitfadens wird mit der Revi-
sion zum 1. Juni 2012 in Kraft treten.
Aus dem Fachbeirat
Änderungen im Leitfaden Bearbeitung
In Obst- und Gemüseerzeugnissen ver-
schiedener
Herkunftsländer
wurden
erhöhte Rückstände der Wirkstoffe
Benzalkoniumchlorid (BAC) und Dide-
cyldimethylammoniumchlorid
(DDAC)
festgestellt. Diese Stoffe gehören zu der
Gruppe der quartären Ammoniumverbin-
dungen (QAV). Sie sind Bestandteil vieler
Desinfektionsmittel.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es
für den Wirkstoff DDAC in einigen Drittlän-
dern auch Zulassungen als Nacherntebe-
handlungsmittel (z. B. für Zitrusfrüchte oder
Litschis). Unter anderem wird DDAC auch
gegen die Bildung von Latexflecken (z. B.
bei Mangos) und im Waschwasser, bzw.
während der Tauchbehandlung eingesetzt.
Dabei können Rückstände von QAV auf der
Lebensmitteloberfläche zurückbleiben, was al-
lerdings bei richtigem
Einsatz
vermieden
werden kann.
In diesem Zusam-
menhang weist QS
seine
Systempart-
ner darauf hin, dass
die Gehalte an QAV
so niedrig sein sollten, wie durch gute Praxis
sinnvoller Weise erreicht werden kann. Auf den
vorschriftsgemäßen Einsatz der Desinfektions-
mittel und auf eine wirksame Reinigung ist un-
bedingt zu achten. QS-Systempartner wurden
in Rundschreiben bereits darüber informiert.
Werden die Wirkstoffe in Drittländern als Nach-
erntebehandlungsmittel eingesetzt, gilt in der
EU der Höchstgehalt von 0,01 mg/kg. Handelt
es sich im Sinne der VO EG 93/128 um nicht für
Lebensmittel zugelassene Zusatzstoffe, wer-
den sie als Kontaminanten betrachtet.
Bei Verstößen gegen die Anforderungen
im QS-Prüfsystem muss jeder Teilnehmer
mit Konsequenzen rechnen. Dass es dabei
gerecht zugeht, liegt in der Verantwortung
des QS-Sanktionsbeirats, der im vergan-
genen Jahr 80 Fälle aus der Systemkette
Obst, Gemüse und Kartoffeln verhandelt
hat.
Unter demVorsitz von Wilbert Knickenberg, der
sein Amt inzwischen an Kurt Pillmann, Präsi-
dent des Bonner Landgerichts a. D., übergeben
hat, hat der Sanktionsbeirat im Jahr 2011 in 22
Verfahren eine Abmahnung ausgesprochen.
In 53 Fällen wurden Systempartner zur Zah-
lung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Einem
Systempartner wurde die Wiederzulassung für
zwei Jahre verweigert. Zwei Systempartner auf
der Stufe Erzeugung müssen künftig zusätz-
liche Auflagen erfüllen. Zwei Verfahren wurden
eingestellt. Die meisten Verstöße gab es im
Bereich Pflanzenschutz (s. Infokasten) und be-
trafen die Stufe Erzeugung.
Im Jahr 2011 wurden in der Systemkette Obst,
Gemüse und Kartoffeln fast 11.500 Systemau-
dits durchgeführt. Dazu kamen noch Sonder-
audits und Stichprobenaudits, sowie Ergeb-
nisse von rund 9.000 Proben, die im Rahmen
des Rückstandsmonitorings analysiert wurden.
Gemessen am Umfang dieser Kontrollen, ist
die Zahl der Sanktionsfälle, die der Sanktions-
beitrat im gleichen Jahr verhandeln musste,
erfreulich gering. Das zeigt, dass die System-
partner ihr Engagement für sichere Lebens-
mittel und die Teilnahme am QS-System ernst
nehmen.
Sicherheitshinweis
Quartäre Ammoniumverbindungen
Sanktionsbeirat
VerstöSSe Konsequent ahnden
Sanktionsverfahren
Auszug K.O.-Bewertungen:
Einsatz zugelassener
Pflanzenschutzmittel/Wirkstoffe
Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
Risikoanalyse und Hygieneanforderungen
Einhaltung Rückstandshöchstmengen
Einhaltung Wartezeiten
Durchführung/Dokumentation der
Eigenkontrollen
Zulassung der Vorlieferanten
Informationen zu Quartäre
Ammonium Verbindungen (QAV)
Heterogene und große Stoffgruppe
wirtschaftlich relevant: Benzalkonium-
chloride und Dialkyldimethylammonium-
chloride
QAV gehören zu den kationischen Tensiden:
Wirkungsweise:
Reichern sich in den fetthaltigen Zellmem-
branen lebender Organismen an
Störung der normalen Funktionsweise der
Zellmembran
Biozide Wirkung vor allem der kationi-
schen Tenside
Einsatzgebiet:
Pflanzenschutzmittel und Desinfektionsmittel
Weichspüler, Pflegeprodukte, Textilhilfsmittel