Monitoring-Report-Futtermittel-2018-Gesamt

Monitoring- Report 2017 Futtermittel Monitoring- Report 2018 Futtermittel KEINE BELASTUNG VON FUTTERMITTELN NACHZUWEISEN Nach eineinhalb Jahren Tauziehen haben sich die EU-Länder im November 2017 mit knapper Mehrheit auf eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere fünf Jahre geeinigt. Die Debatte wird nun auf nationaler Ebene fortgeführt. Im April 2018 stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen Verordnungsentwurf für Glyphosat vor. Sie plant umfas- sende restriktive Maßnahmen beim Einsatz von glyphosathal- tigen Pflanzenschutzmitteln sowie die Entwicklung adäquater Alternativen. U.a. soll eine Anwendung auf landwirtschaftlichen Flächen künftig nur noch in begründeten Ausnahmen möglich sein. Die Auswertung der amtlichen Futtermittelüberwachung seit 2002 sowie die Daten des QS-Futtermittelmonitorings zeigen, dass bisher keine Belastungen von Glyphosat in Futtermitteln vorliegen. Sämtliche Untersuchungsergebnisse lagen unterhalb des Rückstandshöchstgehaltes. Die Daten aus dem QS-System lagen zu 99 Prozent unterhalb der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze. In nur vier Proben konnte überhaupt ein Wert für Glyphosat bestimmt werden. Dieser lag jeweils weit unterhalb des zulässigen Höchstgehaltes gemäß Rückstandshöchstmengenverordnung. ■ Glyphosat: Nationale Beschränkungen angekündigt PROBEN DER AMTLICHEN FUTTERMITTELÜBERWACHUNG UND QS ZU GLYPHOSAT: ■ max. zwei Anwendungen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche im Abstand von mindestens 90 Tagen ■ max. 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ■ routinemäßige Vorerntebehandlung mit dem Ziel der Ernte- steuerung oder Druschoptimierung ist nicht zulässig Darüber hinaus sind Vorernteanwendungen nur in Ausnahme- fällen, bei drohendem Verlust der Ernte oder wenn die Erntefä- higkeit sichergestellt werden muss, zulässig. Spätanwendungen in Getreide sind nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwie- wuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Ernte sonst nicht möglich wäre. ■ Quelle: Jahresstatistik über die amtliche Futtermittelüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland und QS-Datenbank Jahr Anzahl Proben bis 2009 2010 2011 2012 2013 55 34 500 504 646 Angaben in der Datenbank Die Gate-Keeper-Regelung wurde um eine Verpflichtung erweitert, wonach sämtliche Rohwaren und Lieferanten, für die das Gate-Keeping angewendet wird, in der QS Software-Plattform hinterlegt werden müssen. Durch diese zusätzlichen In- formationen können bei verschiedenen Futtermitteln, die unter dieselbe Futtermittelbezeichnung fallen, einzelne Datensätze besser erfasst und ausgewertet werden. Unternehmen, die bereits über die Gate-Keeper-Regelung bezogene Futtermittel in der QS-Datenbank eingetragen haben, sind dazu aufgefordert, die zusätzlichen Angaben nachträglich zu ergänzen (rück- wirkend für Lieferungen seit dem 01.01.2018). Bei der Erschließung neuer Märkte kann es notwendig sein, für einen begrenzten Zeitraum von nicht zer- tifizierten Herstellern oder Händlern Waren zu beziehen. Dafür besteht im QS- System die Möglichkeit des Gate-Keepings, z. B. für nicht zertifizierte Zusatzstoff- und Vormischungshersteller oder für nicht zertifizierte Händler beim Bezug landwirtschaftlicher Primärprodukte. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Übernahme des Futtermittelmonitorings für den Lieferanten. ■ Gate-Keeping – Warenbezug von nicht zertifizierten Unternehmen Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 1.021 Mais, Weizen Ölsaaten und Ölfrüchte sowie sonstige ölliefernde Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 210 Sojabohnen, Rapssaat Nebenerzeugnisse des Gärungsgewerbes und der Destillation 95 Vinasse, Schlempefutter Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse von Landtieren 62 Tierfett Vormischungen 61 – Mineralstoffe 56 Calciumcarbonat, Natriumchlorid Nebenprodukte Milchverarbeitung 28 Molke-/Milchpulver Lebensmittelidentische Stoffe und Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie 27 Back- und Teigwaren, Milcherzeugnisse Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 25 ZR-Trockenschnitzel, Kartoffeleiweiß Proteinerzeugnisse aus Mikroorganismen 21 Bier-/Hefe Produktgruppe Anzahl Proben Zeitraum: 01.01.2017 bis 30.06.2018 Stand: 30.06.2018 Gate-Keeping in Zahlen TOP 10 – PRODUKTGRUPPEN IM GATE-KEEPING Land Anzahl Proben Spanien Italien Ungarn Polen Kroatien Ukraine Rumänien Serbien Russland Deutschland * 301 300 282 130 125 112 71 54 49 46 Zeitraum: 01.01.2017 bis 30.06.2018 59 4.979 1.680 61.057 ... davon ohne Überschreitungen ... davon mit Überschreitungen ... davon Werte < Nachweis-/Bestimmungsgrenze ... davon Werte > Nachweis-/Bestimmungsgrenze PROBEN IM GATE-KEEPING ANALYSEN IM GATE-KEEPING Land Anzahl Proben Frankreich Brasilien USA Bulgarien Indien Irland China Indonesien Dänemark Slowakei 43 33 29 27 15 14 12 12 10 9 *Bezug von Vormischungen/Zusatzstoffen Jahr Anzahl Proben 2014 2015 2016 2017 2018 689 597 643 40 11 Gesamt: 3.719 Aktuell geltende Anwendungsbe- schränkungen für Glyphosat in der Landwirtschaft: Wird ein Futtermittel im Rahmen der Gate-Keeper-Regelung unter- sucht, muss in der QS Software- Plattform die Probenart „Gate- Keeping“ ausgewählt werden. davon hauptsächlich … Zeitraum: 01.01.2017 bis 30.06.2018 ! TOP 20 – HERKÜNFTE IM GATE-KEEPING Die Proben, die für das Gate-Keeping untersucht wurden, weisen kaum Beanstandungen auf (Anteil Proben mit Überschreitungen von Höchstgehalten, Aktionsgrenzwerten oder Richtwerten liegt bei 3,4 Prozent). Ein Blick auf die einzelnen Analysen zeigt, dass bei 92,5 Prozent die Gehalte unterhalb der Nachweis-/Bestimmungsgrenze lagen.

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