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QS-Report: Obst, Gemüse, Karto eln | Ausgabe September 2019 Übersicht Reaktionszeiten 2% 12% 31% 21% 7 % 27 % Referenten: Dr. André Göhler, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); Dr. Marina Lamparter, BfR; Sascha Schigulski, cibus Rechtsanwälte; Dr. Marcus Langen, Dr. Berns Laboratorium GmbH & Co. KG QS-Report Obst, Gemüse, Karto eln QS führt Rückverfolgbarkeitschecks durch: alle Proben vom LEH zum Erzeuger rückverfolgbar Die korrekte Identität und eindeuti- ge Rückverfolgbarkeit der Produkte spielen im QS-System eine Schlüssel- rolle. QS hat daher, zusätzlich zu den regulären Prüfungen in den Audits, in den Monaten Juni bis August 2019 Rückverfolgbarkeitschecks durch- geführt. Ausgehend von den Filialen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) wurden 47 mit dem QS-Prüfzeichen gelabelte Obst-, Gemüse- und Kartof- felproben über alle Stufen der Wert- schöpfungskette bis zum Erzeuger rückverfolgt. 123 Unternehmen aus Deutschland und den Niederlan- den waren in die Checks involviert. RÜCKVERFOLGBARKEITSCHECKS DECKEN VERBESSERUNGS POTENTIALE AUF In allen Fällen konnten die Produkte von der Einzelhandels liale bis zum Erzeuger rückverfolgt werden. In Folge von Schüttgutlagerung oder bestimm- ter Abpack- und Au ereitungsprozes- se enthielten einzelne Produkte Waren aus bis zu sechs Erzeugerbetrieben. An der Produktion und Vermarktung eines einzelnen Produkts waren in der Regel zwischen drei und vier Unter- nehmen beteiligt. Doch die Rückver- folgbarkeitschecks zeigten auch Ver- besserungspotentiale auf. So stellte beispielsweise die Zuordnung des Lieferscheins zur beprobten Ware in ei- nigen Fällen eine Herausforderung dar. Ebenso gab es Korrekturbedarf bezüg- lich der Kennzeichnung von QS-Ware in den Warenbegleitpapieren. Des Wei- teren haben die Checks gezeigt, dass nicht immer eine korrekte Überprüfung der Lieferberechtigung für das QS-Sys- tem erfolgte und vereinzelt keine aus- reichende QS-Zulassung bestand. Ins- gesamt standen die Systempartner der Aufdeckung von Schwachstellen posi- tiv gegenüber, da hiermit eine Optimie- rung der internenVerfahren einherging. VERIFIZIERUNG DER RÜCKVERFOLG BARKEITSCHECKS DURCH RÜCK STANDS UND ISOTOPENANALYSEN Zur Veri zierung der Rückverfolgbar- keitschecks wurden 40 Produktproben durch ein QS-anerkanntes Labor auf Pflanzenschutzmittelrückstände ana- lysiert. Die Analyseergebnisse nutzte QS dazu, die detektierten Wirksto e mit den in der jeweiligen Ackerschlag- kartei des Erzeugers aufgeführten Pflanzenschutzmitteln abzugleichen. Hierbei konnten keine Au älligkeiten festgestellt werden. Nur vereinzelt wur- den Wirksto e detektiert, die bedingt durch Abdri auf das Produkt gelangt waren. Zur weiteren Überprüfung der Authentizität wurden bei fünf Produkten erstmals auch Isotopenanalysen durchgeführt. Die Ergeb- nisse bestätigten die deklarierte Herkun . Lediglich eine Heidelbeerprobe wies untypische Isotopenverhältnisse hin- sichtlich des Ursprungslands Deutschland auf. In diesemFall wurde eineGegenprobevombetro enen Feldgezogen. Diese bestätigte die untypischen Isotopenverhältnisse, wodurch die Herkun aus Deutschland nachgewiesen werden konnte. RÜCKMELDUNG DER SYSTEMPARTNER NACH DURCH SCHNITTLICH STUNDEN UND MINUTEN In Ereignis- und Krisenfällen sind eine schnelle Reaktion und zuverlässige Rückmeldung der Systempartner entscheidend. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Rückverfolgbar- keitschecks ein besonderes Augenmerk auf die Reaktions- zeiten zwischen der Kontaktaufnahme und der Rückmeldung zu den angefragten Informationen durch den jeweiligen Systempartner gerichtet: 98% der Betriebe konnten binnen der geforderten 24 Stunden alle für eine Rückverfolgung benötigten Informationen vorlegen (siehe hierzu Gra k: Übersicht Reaktionszeiten). sogenannte stx-Gene. Diese befähigen STEC/EHEC, einen Gi sto im Darm zu bilden und dort Zellen zu schädigen. Die erfolgreiche Stammisolierung (molekularbiologisch und kulturell) ist für den sicheren STEC-/EHEC-Nachweis von entscheidender Bedeutung. Die Herausforderung in der Laborpraxis besteht darin, aus Lebensmittelproben, in denen molekularbiologisch stx-Gen nachweisbar ist, auch mikrobiologisch bzw. kulturell ein STEC-/EHEC-Iso- lat zu gewinnen. In der Regel sind nämlich in der Probe in überwiegender Anzahl auch andere E. coli Stämme (nicht STEC) vorhanden, die sich in ihrem Erscheinungsbild auf der Nährbodenplatte nicht von STEC-Stämmen unterschei- den lassen. Aus den auf der Nährbodenplatte gewachsenen E. coli-Kolonien genau jene zu nden, die tatsächlich das stx-Gen und ggf. auch weitere Pathogenitätsgene in sich tragen, ist dementsprechend fast wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen und daher zeit- und kostenintensiv. Ist in einer Lebensmittelprobe nur der molekularbiologische Nachweis eines oder mehrerer stx-Genemöglich und gelingt der kulturelle Nachweis nicht, so kann nur von einem „mut- maßlichen Nachweis“ ausgegangen werden. Eine Bewer- tung eines verzehrfertigen Lebensmittels als „nicht sicher“ i.S. des Artikels 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 ist in diesen Fällen auch nach Auffassung von Sachverständigen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht angezeigt. WELCHES RESÜMEE ZIEHEN SIE NACH DEM WORKSHOP? Im Workshop konnten den Teilneh- mernHilfestellungen bezüglich geeig- neter analytischer Verfahren und der korrekten lebensmittelrechtlichen Interpretation von Analyseergebnis- sen gegeben werden. Besonderen Anklang fanden die Fallbeispiele, bei denen die Teilnehmer unterein- ander und mit den Referenten fach- liche Fragen und die sachgerechte Bewertung von Analyseergebnissen diskutieren konnten. Dabei wurde aber auch deutlich, dass es bestimm- te Fallkonstellationen geben kann, in denen die Bewertung der Ergebnisse aus sachverständiger und lebensmit- telrechtlicher Sicht nicht zweifelsfrei möglich ist. Die Teilnehmer bewerte- ten den Workshop sehr positiv und wünschten sich eine Wiederholung der Veranstaltung für einen weiteren Austausch.

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