QS-Erzeuger
  

Feldfrisch

Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln können auf verschiedenen Wegen Systempartner werden: In jedem Fall nehmen sie über einen QS-zugelassenen Bündler teil, der für sie QS-Vertragspartner ist und die unabhängige Kontrolle (Audits) für sie organisiert. Dazu kann ein Betrieb entweder direkt über ein QS-Audit zertifiziert werden. Durch die gegenseitige Anerkennung mit anderen Qualitätsstandards kann die Systemteilnahme auch über ein QS-GAP-, ein GlobalG.A.P.- oder IKKB-Audit erfolgen. So werden Doppelaudits vermieden, das minimiert für Erzeuger den Aufwand und ermöglicht grenzüberscheitende Warenströme ohne Barrieren.
Unabhängig vom Audit gilt für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln die Verpflichtung, am QS-Rückstandsmonitoring teilzunehmen, dessen Organisation ebenfalls der Bündler übernimmt.


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