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QS-Report:

Fleisch und Fleischwaren | Ausgabe November/2016

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Auswertung von Befunddaten

Tiergesundheitsindex gibt Überblick – Fortsetzung von Seite 1

Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration

Entscheidungshilfen für die Wirtscha

Ab dem 1. Januar 2019 wird es in Deutsch-

land verboten sein, männliche Ferkel be-

täubungslos zu kastrieren. So schreibt es

das Tierschutzgesetz vor. Davon sind rund

24 Millionen in Deutschland geborene und

aufgezogene Ferkel betro en. Als Alterna-

tiven stehen die chirurgische Kastration

mit Betäubung, die Jungebermast sowie die

Jungebermast mit Impfung (Immunokastra-

tion) zur Wahl. Von dem Ausstieg aus der

betäubungslosen Ferkelkastration ist die

gesamte Wirtscha skette betro en. Damit

alle Beteiligten fundierte Entscheidungen

für einen erfolgreichen Ausstieg tre en

können, müssen sich alle Stufen mit den

möglichen Folgen und auch mit der Ver-

braucherakzeptanz auseinandersetzen.

Absprachen und Vereinbarungen sind nötig,

damit die geänderten Vorgaben ab 2019 mög-

lichst ohne Verwerfungen in der Kette umge-

setzt werden können. Dennoch ist ein deut-

licher Strukturwandel, insbesondere in der

deutschen Ferkelerzeugung, aber auch in der

Mast und bei der Schlachtwirtscha , zu erwar-

ten. Noch ist nicht klar, welches der drei Alter-

nativverfahren sich durchsetzen wird. Die von

QS moderierte Koordinierungsplattform „Ver-

zicht auf betäubungslose Ferkelkastration“

hat eine Situationsanalyse der Wirtscha

auf den Weg gebracht und beraten. Danach

werden etwa die Häl e der Schweinehalter die

Kastration mit Schmerzausschaltung als Alter-

nativverfahren bevorzugen, 33 Prozent die

Junggebermast und 17 Prozent die Immuno-

kastration. Alle drei zur Verfügung stehenden

Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile. Darü-

ber hinaus erfordern die Varianten spätestens

ab 2019 ein hohes Maß an zuverlässigen Vereinbarungen bis hin zu

vertraglichen Bindungen durch die gesamte Kette hindurch. Dement-

sprechend hoch wird der logistische Aufwand für die verschiedenen

Warenströme sein. Saisonale Schwerpunkte in der Vermarktung be-

stimmter Teilstücke stellen besondere Herausforderungen dar. Vor

allem kleinere Betriebe werden sich dabei nicht leicht tun.

Vereinbarungen mit Nachbarländern erstrebenswert

Um Marktspaltungen zu vermeiden, ist eine Gleichbehandlung in-

nerhalb des QS-Systems notwendig. In den QS-Gremien wird der-

zeit diskutiert, ob aufgrund fehlender rechtlicher Regelungen im

Ausland, die deutschen Anforderungen zur Ferkelkastration auch

für Ferkel, Mastschweine und Schweinefleisch gelten sollten, die

aus den Nachbarländern ins QS-System geliefert werden. Die QS-

Geschä sstelle hat dazu Gespräche mit den bilateralen Vertragspart-

nern in Belgien, den Niederlanden und Dänemark aufgenommen.

Studie untersucht Verbrauchermeinung

Wie reagieren Verbraucher, wenn sie von der Ferkelkastration und

den verschiedenen Maßnahmen erfahren? Stellen sich Ängste ein,

und wenn ja welche? Um diese Fragen zu klären, hat der QS-Wissen-

scha sfonds auf Bitten der Koordinierungsplattform „Verzicht auf

betäubungslose Ferkelkastration“ (s. QS-Report 1/2016) eine Studie

nanziert, um die Haltung der Verbraucher zu erfahren. In tiefenpsy-

chologischen Interviews wurden die Reaktionen der Verbraucher

auf die drei Alternativverfahren und deren Skandalisierungspo-

tenzial erforscht. Das geringste Potenzial für einen Skandal besitzt

demnach die chirurgische Kastration mit

Betäubung. Die Jungebermast erfährt eine

gemischte Akzeptanz. Einerseits wird die

Vermeidung der schmerzha en Kastration

begrüßt. Andererseits ist das Skandalrisi-

ko höher, denn die Vorstellung von Verro-

hung und Aggression unter den Jungebern

wirkt auf viele Verbraucher abstoßend.

Das größte Skandalisierungspotenzial hat

laut der Studie die Immunokastration. Die

Behauptung, dass keine Rückstände im

Fleisch verbleiben, wird nicht geglaubt

(Stichwort „Hormonfleisch“).

wie jeder Einzelne diese Daten verwenden darf. Das gilt für die Tier-

halter, die Schlachtbetriebe, die landwirtscha lichen Bündler, ggf.

Berater oder die zuständigen Veterinärämter.

Amtliche Seite zieht mit

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes wur-

de ein bundesweit einheitliches Konzept für die Befunderfassung

entwickelt und mit den betro enen Wirtscha sverbänden abge-

stimmt. Dabei flossen in erheblichem Umfang die Erfahrungen aus

den Pilotprojekten von QS für eine Befunddatenbank amtlicher

Schlachtbefunde ein.

Dr. Edwin Ernst

, Leiter der Bund-Länder-AG:

„Die Befunddatenerfassung beim Schwein

war bisher einzig auf Einzelbefunde sowie

Organbefunde ausgerichtet. Damit wurden

die Zielvorgaben des EU-Rechts jedoch

nicht vollständig erreicht. Die Nutzung

der Daten aus der Fleischuntersuchung

zur Verbesserung der Tiergesundheit und

des Tierwohls rücken auch immer mehr in

den Fokus der amtlichen Überwachung am

Schlachthof. Auch sind die Erwartungen

des Handels und der Verbraucher in die-

sen Fragen in den letzten Jahren erheblich

gestiegen. Darauf haben wir reagiert: Seit

Oktober diesen Jahres wird die neue Be-

funddatenerfassung angewandt, sofern die

technischen Voraussetzungen am Schlacht-

hof dies zulassen. Es ist gut, dass die Wirt-

scha den gleichen Weg eingeschlagen hat

und wir einen sehr hohen Deckungsgrad

bei der Erfassung und Bewertung der Be-

funddaten erreicht haben.“

59,4 Mio. Mastschweine in

Deutschland geschlachtet

48,4 Mio. Ferkel in Deutschland

geboren und aufgezogen

(davon 24,2 Mio. männliche)

1,8 Mio. t Schweinefleisch exportiert

(frisch, gekühlt, gefroren)

2,2 Mio. Ferkel exportiert

(davon 1,1 Mio. männliche)

0,9 Mio. Mastschweine exportiert

0,9 Mio. t Schweinefleisch importiert

(frisch, gekühlt, gefroren)

11,3 Mio. Ferkel importiert

(davon 5,165 Mio. männliche)

4,3 Mio. Mastschweine importiert

Detaillierte Studienergebnisse

nden Sie unter:

www.q-s.de/studie-ferkelkastration

Schweineproduktion und Vermarktung in Deutschland

(Angaben aus 2015)