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QS-Report:

Fleisch und Fleischwaren | Ausgabe November/2016

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Die Anlieferung tragen-

der Tiere zur Schlachtung

stößt nicht nur in Politik

und Gesellscha auf Kritik,

auch Tierhalter und Schlachtbetriebe lehnen

dieSchlachtung gravider Tiere grundsätzlich

ab. Um die landwirtscha lichen Betriebe

für das Thema zu sensibilisieren, erfassen

die Schlachthöfe im QS-System seit dem

1. Januar 2015 Rinder, die im letzten Drittel

der Trächtigkeit angeliefert wurden, und

melden diese Fälle an den Tierhalter zu-

rück. Darüber hinaus erwägt QS, kün ig die

Abgabe tragender Tiere an Schlachthöfe und

die Vermarktung ihres Fleisches als QS-Ware

zu verbieten.

Seit 2013 erhebt der Verband der Fleisch-

wirtscha e.V. (VDF) die Fallzahlen bei

Schlachthöfen, wenn im Rahmen der

amtlichen

Schlachttier-

und

Fleisch-

untersuchung eine Trächtigkeit im letzten

Drittel bei weiblichen Rindern festgestellt

wurde. Fazit bisher: Über die gesamte Zeit

liegt die Zahl auf niedrigem Niveau, nur

etwa 0,8 Prozent der weiblichen Rinder,

die zur Schlachtung angeliefert wurden,

sind als hochtragend eingestu worden.

ReinhardSchoch

, der beimVDF die Erhebung

der Fallzahlen koordiniert, bestätigt: „Wir

haben in dieser Erhebung Rückmeldungen

zu mehr als zwei Dritteln der in Deutschland

geschlachteten Rinder. Die Zahlen liegen

stets deutlich unter einem Prozent, also auf

einem konstant niedrigen Niveau.“

Seit Juni 2016 erhebt der VDF darüber hin-

aus auch Daten über die Trächtigkeit von

Schlachtsauen. Eine aktuelle Zwischenaus-

wertung zeigt, dass sich ca. 0,2 Prozent der

In den

Revisionsinformationen

im

Dokumentencenter auf

www.q-s.de

werden

diese und weitere Änderungen detailliert

beschrieben.

Anlieferung tragender Tiere zur Schlachtung

Aktuelle Fallzahlen weiter auf niedrigem Niveau

Revisionen 2017

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Leitfaden Lagerung Fleisch

Unternehmen, die im Au rag von QS-Systempartnern Fleisch

und Fleischwaren lagern, können sich nach dem neuen

Leitfaden

Lagerung von Fleisch und Fleischwaren

zerti zieren lassen. Neben

den allgemeinen Anforderungen des QS-Systems betre en die

wichtigsten Kriterien des Leitfadens die Einhaltung von Hygiene- und

Temperaturanforderungen sowie die Rückverfolgbarkeit. Die Teil-

nahme ist für Unternehmen der Lagerung zunächst optional. Nach

einer zweijährigen Übergangsphase wird die Zerti zierung nach QS

oder einemanerkanntenStandard ab dem1. Januar 2019 für alle von

QS-Systempartnern beau ragten Lagerunternehmen verpflichtend.

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Jan Peilnsteiner

, Geschä sführer des Verbandes Deutscher

Kühlhäuser & Kühllogistikunternehmer e.V (VDKL)

>> >> >>

„Durch den neuen QS-Leitfaden werden die hohen gesetzli-

chen Anforderungen an die temperaturgeführte Lagerlogistik

weiter konkretisiert und praxisgerecht beschrieben. Dies führt

bei den Unternehmen nicht nur zu Planungs-, sondern auch zu

Rechtssicherheit. Zudem können die Lagerunternehmen selber

entscheiden, ob Sie ein QS-Audit durchführen oder die erfolgreiche

Zerti zierung z.B. nach dem IFS Logistics bei QS nachweisen und

darüber eine Zulassung im QS-System erhalten. So werden unnötige

Doppelzerti zierungen vermieden und eine hohe Qualität bei der La-

gerung von Fleisch und Fleischwaren in Kühlhäusern gewährleistet.“

Salmonellenmonitoring

Für die inSchweinemastbetrieben quartalsweise vorgenommene

Salmonellen-Kategorisierung werden nur noch Proben aus den

letzten fünf Kalenderquartalen heran-

gezogen. Die bisherige

Mindestbepro-

bungszeit

von sechs Monaten entfällt.

Stattdessen soll die Kategorisierung

kün ig unmittelbar dann erfolgen, wenn

das vorgegebene Probensoll erfüllt ist.

Schlachtbetriebe erhalten zu jeder

Lieferung einen Vorschlag für die

Salmo-

nellen-Beprobung

. Die bisherige Mög-

lichkeit, ausschließlich Blutproben im

Bestand zu ziehen, entfällt durch die

neue Regelung. ImBestand entnommene

Proben werden zwar weiterhin für

die Salmonellen-Kategorisierung von

Schweinemastbetrieben herangezogen,

nden aber für die Berechnung des Pro-

benvorschlags keine Berücksichtigung.

Notfallplan Tierhaltung

Um die Versorgung der Tiere auch dann

sicherzustellen, wenn der Betriebsleiter

oder mangels Strom die zur Tierbetreu-

ung erforderliche Technik ausfällt, müs-

sen alle Tierhalter im QS-System einen

Notfallplan

haben. Dieser muss mindes-

tens die Kontaktdaten des Ho ierarztes,

des technischen Notfalldienstes sowie

eines Ansprechpartners enthalten, der

mit den Gegebenheiten im Betrieb ver-

traut ist. QS stellt eine Arbeitshilfe zum

Download zur Verfügung.

Die Anforderung „Wirtscha sdünger und

Nährsto vergleich“ wird aus allen Leit-

fäden Landwirtscha gestrichen.

Gate-Keeping-Regelung Futtermittel

Im Leitfaden Futtermittelwirtscha (Anlage

10.2.) werden die Anforderungen zur

Gate-Keeping-Regelung

weiter verschär .

So muss jede Partie jedes Einzelfuttermit-

telherstellers, der nicht QS-zerti ziert ist,

gemäß QS-Kontrollplan beprobt werden.

Tiere bei Anlieferung zumSchlachthof im letzten Drittel der Trächtig-

keit befanden. Dazu Reinhard Schoch vomVDF: „Die Branche tut gut

daran, sich auch ein Bild von der Schlachtung tragender Sauen zu

machen, denn die Diskussion wird sich auf alle Nutztierarten aus-

weiten. Wir wollen mit dieser Erhebung auch bei den Schlachtsauen

schnell für Transparenz sorgen und die Schlachtung hochträchtiger

Tiere möglichst auf Null bringen.“

Die vergleichsweise niedrigen Werte ändern nichts daran, dass

hochtragende Tiere grundsätzlich nicht geschlachtet werden soll-

ten. In diese Richtung zielt auch eine Gesetzesinitiative der Bun-

desregierung, die eine Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-

verbots-Gesetzes auf den Weg gebracht hat. Demnach wäre eine

Abgabe von hochtragenden Tieren zur Schlachtung nicht erlaubt.

Zu klären ist, ob und wenn ja, welche Ausnahmen zugelassen

wären (z.B. im Fall von Seuchenprävention). Auch innerhalb des

QS-Systems wird derzeit diskutiert, eine entsprechende Regelung

zu verankern. Mit Blick auf die Gesetzesinitiative soll das weitere

Vorgehen in der Sitzung des Fachbeirats Rind und Schwein Anfang

2017 erneut erörtert werden.