QS-Report-OGK-1-2020-DE-Gesamt-FB

QS-Report: Obst, Gemüse, Kartoffeln | Ausgabe Mai 2020 QS-Report Obst, Gemüse, Kartoffeln Um die eigene Gesundheit bzw. die der Mitarbeiter bei und nach der Anwendung von P f lanzen- schutzmitteln wirksam zu schüt- zen, ist eine geeignete Schutz- ausrüstung das A und O. In den QS-Leitfäden für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kartoffeln sind die sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Ein- satz einer geeigneten Schutzaus- rüstung und die Einhaltung der Wiederbetretungsregeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und H e r s t e l l e r a n g a b e n z e n t r a l e Bestandteile der Anwendungs- sicherheit im P f lanzenschut z. Anwender von P f lanzenschut z- mitteln und Personen, die Nach- f ol gear be i ten in behande l ten Kulturen ausführen, können mit Pf lanzenschutzmit teln direkt in Kontak t kommen. Im Zuge der Zulassung von P f lanzenschutz- mit teln wird festgeleg t, welche per sönliche Schut zausr üstung (PSA) für Anwender beim direkten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für Arbeiter bei Nachfolgetä- tigkeiten in behandelten Kulturen zum Einsatz kommen muss. Die Vorschriften zur PSA sind auf der Ver packung oder einer separa- ten Gebrauchsanleitung zu jedem Pf lanzenschutzmit tel vermerkt. VORSCHRIFTEN ZUM ANWENDER- SCHUTZ MÜSSEN BEACHTET WERDEN Das Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmit telsicher- heit (BVL) hat als Zulassungsbe- hörde für Pflanzenschutzmittel die besondere Bedeutung des Gesund- heitsschutzes stärker in den Fokus gerückt. Seit Mai 2018 werden bestimmte Auflagen, die Risiken für die Gesundheit von Anwen- dern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten auf ein ver tretbares Maß senken, nunmehr als Anwendungs- bestimmungen festgeleg t. Ver- stöße gegen diese Bestimmungen können durch die zuständigen Lan- desbehörden als Ordnungswidrig- keiten eingestuf t und mit einem Bußgeld beleg t werden. Durch das Inkrafttreten der EU-Kontroll- verordnung ( VO [EU] 2017/625) im letzten Jahr wird neuerdings zusätzlich auch die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie zum Anwenderschutz ohne Vorankündigung kontrolliert. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜS- TUNG IST ABHÄNGIG VOM EINGE- SETZTEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND DER ART DER ANWENDUNG Um das Gesundheitsrisiko für den Menschen beim Umgang mit Pflan- zenschutzmitteln zu minimieren, ist grundsätzlich lange Arbeits- kleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Zusätzlich kann seitens des BVL – jeweils in Abhängigkeit vom eingesetzten Pflanzenschutz- mittel und von der Anwendungsart – der Einsatz von Schutzanzügen, Handschuhen, Schür zen sowie eines Kopf-, Augen-, Atem- und Fußschut zes – vorgeschr ieben werden. Wenn nur für die Körper vorder- seite die Möglichkeit eines Kon- taktes zum P f lanzenschut zmit- tel besteht, beispielsweise beim Ansetzen der Spritzf lüssigkeit, kann ein vorgeschriebener Schutz- anzug durch eine Kombination von Arbeitskleidung mit einer geeig- neten Ärmelschürze ersetzt werden. Dadurch lassen sichdurcheineVerbindung ausArbeitskleidung, festem Schuhwerk mit Ärmelschürze, Schutzhandschuhen und einem Gesichtsschild in den meisten Fällen die gesetzlichen Anforderungen beim Ansetzen der Spritzf lüssigkeit und beim Befüllen des Ausbrin- gungsgerätes erfüllen. Sitzt der Anwender anschließend in einer dicht schlie- ßenden Fahrerkabine mit Klimaanlage und Zuluft-Fil- terung, sind im Regelfall nur noch Arbeitskleidung und festes Schuhwerk als Standardschutz erforderlich. Alle Details zu den Regelungen zur Schutzwirkung von Fahrerkabinen als Ersatz für vorgeschriebene PSA wurden vom BVL in einer Fachmeldung im Januar 2020 veröffentlicht. Wichtige Informationen und praktische Tipps zum sachgerechten Anwenderschutz hält die BVL-Internet- seite FAQ zu Anwendungsbestimmungen im Gesund- heitsschutz (Link s. u.) bereit. Zu den Fragen und Antworten sind weiterführende Informationen, z. B. zum Einsatz der Ärmelschürze im Pflanzenschutz, verlinkt. Darüber hinaus pflegt das BVL eine aktu- elle Liste auf dem Markt erhältlicher persönlicher Schutzausrüstungen im Pflanzenschutz: www.bvl.bund.de/psa Link zu den FAQ Anwendungssicherheit: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_ Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/06_FAQ/02_ FAQ_AWBGesundheitsschutz/FAQ_AWBGesund heitsschutz_node.html Informationen zum Anwenderschutz online verfügbar Anwendungssicherheit Pflanzenschutzmittel sicher anwenden und gesund bleiben Entsprechende Schutzkleidung ist wichtig, damit keine gesundheitsschädlichen Bestandteile von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen werden

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