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Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen
Wenn
das Produkt in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischer-
zeugnisse im Deutschen Lebensmittelbuch genannt ist
und / oder
das Produkt einen Fleischanteil über 50% (QS-Ware nach
Quantitative Ingeredient Declaration – QUID) besitzt
Wenn
das Produkt nicht in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischer-
zeugnisse im Deutschen Lebensmittelbuch aufgeführt ist
und
das Produkt einen Fleischanteil unter 50% (QS-Ware nach QUID)
besitzt (z.B. Gemischter Salat mit Fleischbeilage und Dressing)
oder
das Produkt aus frischen Obst- und Salat/Gemüsemi-
schungen mit weiteren nicht-QS Zutaten (z.B. Croutons,
Dressing, Ei, Thunfisch) besteht
Dann
muss der Zusatz ‘QS‘ nicht in die Verkehrsbezeich-
nung mit aufgenommen werden
und
das Etikett muss nicht durch die QS-Geschäftsstelle
freigegeben werden
Dann
muss die Verkehrsbezeichnung bei allen QS-Bestandteilen
mit dem Zusatz ‘QS‘ ergänzt werden
und
das Etikett muss durch die QS-Geschäftsstelle freigege-
ben werden
Zeichennutzung bei Convenience-Produkten
Convenience-Produkte bestehen häufig aus mehreren Zutaten. Dabei muss der Kunde klar erkennen
können, welche der enthaltenen Fleisch-, Obst und/oder Gemüsebestandteile von QS-zertifizierten
Betrieben stammen. Für die Zeichennutzung gelten daher zusätzliche Regeln.
Bei der Abbildung des Prüfzeichens auf zusammengesetzten (Convenience-)
Produkten ist zusätzlich darauf zu achten, dass die relevanten Bestandteile
innerhalb der Produktdeklaration als ‘QS‘ deklariert sind.
Ein Convenience-Produkt, das in den Leitsätzen
für Fleisch und Fleischerzeugnisse enthalten ist, darf
das Prüfzeichen ohne weitere Kennzeichnung in der
Verkehrsbezeichnung tragen.
Convenience-Produkte, die nicht in den Leitsätzen für
Fleisch und Fleischerzeugnisse enthalten sind, müssen den
Zusatz ‘QS‘ in der Verkehrsbezeichnung tragen. In der Zu-
tatenliste kann der QS-Anteil durch eine Sternchenlösung
(*QS-Ware) gekennzeichnet werden. Das Etikett muss von
der QS-Geschäftsstelle freigegeben werden.