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Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen
Mit der Abbildung des QS-Prüfzeichens bestätigen Hersteller und Vermarkter,
dass sie am QS-System teilnehmen und das Produkt ausschließlich nach den
Anforderungen des QS-Systems herstellen und vermarkten.
Nur solche Lebensmittel, die von Anfang an unter Einhal-
tung der QS-Anforderungen von zertifizierten Betrieben
hergestellt und vermarktet worden sind, dürfen das
Prüfzeichen tragen. Zusätzlich muss auf dem jeweiligen
Produkt der nutzungsberechtigte Systempartner zu
erkennen sein.
Wird die Kette der QS-Systempartner von der Herstellung
bis zur Vermarktung unterbrochen – etwa weil sich ein
Unternehmen nicht am QS-System beteiligt, zum Zeitpunkt
der Lieferung keine gültige Zertifizierung hat oder nicht
lieferberechtigt ist – darf das Lebensmittel das
QS-Prüfzeichen nicht tragen.
Lieferberechtigung prüfen
Da die Lieferberechtigung eines Systempartner-
betriebes jederzeit entfallen kann – etwa wegen
eines nicht bestandenen Audits – sind die QS-Sys-
tempartner innerhalb der Wertschöpfungskette
verpflichtet, den Status ihrer Vorlieferanten bei
jeder Lieferung zu überprüfen. Nur dadurch wird
sichergestellt, dass die Integrität der Lieferkette
erhalten bleibt.
Informationen über den Status der Lieferberechtigung
lassen sich unter
www.qs-plattform.deabrufen.
Futtermittel
Landwirtschaft
Schlachtung/
Zerlegung
Erzeugung
Verarbeitung
Großhandel
Lebensmittel-
einzelhandel
Das Produkt darf das
QS-Prüfzeichen tragen.
Alle sind QS-Systempartner.
Kein
QS-Prüfzeichen auf dem
Produkt. Die QS-Kette ist
unterbrochen.
Lebensmittel-
einzelhandel
6. Zeichennutzung
QS
QS
QS
QS
QS
QS
QS
QS
Kein QS-Systempartner