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Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen

Mit der Abbildung des QS-Prüfzeichens bestätigen Hersteller und Vermarkter,

dass sie am QS-System teilnehmen und das Produkt ausschließlich nach den

Anforderungen des QS-Systems herstellen und vermarkten.

Nur solche Lebensmittel, die von Anfang an unter Einhal-

tung der QS-Anforderungen von zertifizierten Betrieben

hergestellt und vermarktet worden sind, dürfen das

Prüfzeichen tragen. Zusätzlich muss auf dem jeweiligen

Produkt der nutzungsberechtigte Systempartner zu

erkennen sein.

Wird die Kette der QS-Systempartner von der Herstellung

bis zur Vermarktung unterbrochen – etwa weil sich ein

Unternehmen nicht am QS-System beteiligt, zum Zeitpunkt

der Lieferung keine gültige Zertifizierung hat oder nicht

lieferberechtigt ist – darf das Lebensmittel das

QS-Prüfzeichen nicht tragen.

Lieferberechtigung prüfen

Da die Lieferberechtigung eines Systempartner-

betriebes jederzeit entfallen kann – etwa wegen

eines nicht bestandenen Audits – sind die QS-Sys-

tempartner innerhalb der Wertschöpfungskette

verpflichtet, den Status ihrer Vorlieferanten bei

jeder Lieferung zu überprüfen. Nur dadurch wird

sichergestellt, dass die Integrität der Lieferkette

erhalten bleibt.

Informationen über den Status der Lieferberechtigung

lassen sich unter

www.qs-plattform.de

abrufen.

Futtermittel

Landwirtschaft

Schlachtung/

Zerlegung

Erzeugung

Verarbeitung

Großhandel

Lebensmittel-

einzelhandel

Das Produkt darf das

QS-Prüfzeichen tragen.

Alle sind QS-Systempartner.

Kein

QS-Prüfzeichen auf dem

Produkt. Die QS-Kette ist

unterbrochen.

Lebensmittel-

einzelhandel

6. Zeichennutzung

QS

QS

QS

QS

QS

QS

QS

QS

Kein QS-Systempartner