Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen
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Das QS-Prüfzeichen kann von den Nutzungsberechtigten auch
in der werblichen Kommunikation eingesetzt werden.
Unternehmen, die am QS-System teilnehmen,
können das QS-Prüfzeichen zur Kommunikation
und Bewerbung ihrer Zertifizierung, der Verfüg-
barkeit von Lebensmitteln mit QS-Prüfzeichen
oder ihres Engagements für sichere Lebens-
mittel und die Unterstützung des QS-Systems
einsetzen.
Auch in der werblichen Kommunikation ist die
Nutzung des QS-Prüfzeichens nur nach Maß-
gabe dieses Gestaltungskataloges möglich.
Besteht – auch zeitweise – keine Lieferberechti-
gung im QS-System, muss auf die Nutzung des
Zeichens verzichtet werden.
Warenbegleitdokumente, Lieferscheine und
sonstige Geschäftsausstattung
Als Hinweis auf die QS-Zertifizierung kann das
Prüfzeichen in Geschäftsdokumente eingebun-
den werden. Dabei muss deutlich werden, für
welchen Bereich das Unternehmen eine QS-Zer-
tifizierung hat.
Auf Begleitpapieren und Lieferscheinen kann
die für die Rückverfolgbarkeit notwendige
Kennzeichnung von Ware aus dem QS-System in
Textform (Zusatz ‘QS‘) oder durch Abbildung des
QS-Prüfzeichens erfolgen.
Informationen zur QS-Zertifizierung in der
Online-Kommunikation
Unter Berücksichtigung derselben Regeln wie
in der Print-Kommunikation kann das QS-Prüf-
zeichen auch im Internet oder im E-Mailverkehr
eingesetzt werden.
7. Anderweitige Nutzung