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Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen

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Das QS-Prüfzeichen kann von den Nutzungsberechtigten auch

in der werblichen Kommunikation eingesetzt werden.

Unternehmen, die am QS-System teilnehmen,

können das QS-Prüfzeichen zur Kommunikation

und Bewerbung ihrer Zertifizierung, der Verfüg-

barkeit von Lebensmitteln mit QS-Prüfzeichen

oder ihres Engagements für sichere Lebens-

mittel und die Unterstützung des QS-Systems

einsetzen.

Auch in der werblichen Kommunikation ist die

Nutzung des QS-Prüfzeichens nur nach Maß-

gabe dieses Gestaltungskataloges möglich.

Besteht – auch zeitweise – keine Lieferberechti-

gung im QS-System, muss auf die Nutzung des

Zeichens verzichtet werden.

Warenbegleitdokumente, Lieferscheine und

sonstige Geschäftsausstattung

Als Hinweis auf die QS-Zertifizierung kann das

Prüfzeichen in Geschäftsdokumente eingebun-

den werden. Dabei muss deutlich werden, für

welchen Bereich das Unternehmen eine QS-Zer-

tifizierung hat.

Auf Begleitpapieren und Lieferscheinen kann

die für die Rückverfolgbarkeit notwendige

Kennzeichnung von Ware aus dem QS-System in

Textform (Zusatz ‘QS‘) oder durch Abbildung des

QS-Prüfzeichens erfolgen.

Informationen zur QS-Zertifizierung in der

Online-Kommunikation

Unter Berücksichtigung derselben Regeln wie

in der Print-Kommunikation kann das QS-Prüf-

zeichen auch im Internet oder im E-Mailverkehr

eingesetzt werden.

7. Anderweitige Nutzung