Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen
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Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist Eigentümerin des markenrechtlich
geschützten QS-Prüfzeichens und der Bezeichnung ‘QS. Ihr Prüfsystem für
Lebensmittel.‘
Das QS-Prüfzeichen ist ein Konformitätszeichen,
das beim Deutschen Patent- und Markenamt in
München, beim Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt (EU) in Alicante und bei der World
Intellectual Property Organization (WIPO) in
Genf für die QS Qualität und Sicherheit GmbH
(QS) in das Markenregister eingetragen und
markenrechtlich geschützt ist.
Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen
Das QS-Prüfzeichen darf nur von Systempart-
nern der QS Qualität und Sicherheit GmbH und
ihren Tochtergesellschaften, von zugelassenen
Zertifizierungsstellen sowie Bündlern und
anerkannten Laboren genutzt werden. Ihnen
wird das Zeichennutzungsrecht individuell durch
System- oder Rahmenvertrag mit QS verlie-
hen. Landwirtschaftliche Betriebe und Filialen
des Lebensmitteleinzelhandels treffen keine
unmittelbaren vertraglichen Vereinbarungen
mit QS. Sie nehmen über Bündler am QS-System
teil. Das Recht zur Nutzung des QS-Prüfzeichens
wird ihnen individuell und auf Anfrage von ihrem
Bündler verliehen.
Das QS-Prüfzeichen darf nicht ohne vorherige
schriftliche Genehmigung der QS Qualität und
Sicherheit GmbH oder der von ihr zur Unterli-
zenzierung ermächtigten Bündler verwendet
werden. Die unbefugte Abbildung des QS-Prüf-
zeichens ist untersagt. QS behält sich rechtliche
Schritte gegen jeden vor, der das QS-Prüf-
zeichen und die Marken der QS Qualität und
Sicherheit GmbH ohne ausdrückliche vorherige
Genehmigung abbildet, vervielfältigt oder an-
derweitig nutzt.
Nutzung in der Kommunikation
Das QS-Prüfzeichen kann von den Nutzungsbe-
rechtigten für die Abbildung auf Produkten und
Verpackungsmaterial sowie auf Lieferscheinen
oder Warenbegleitpapieren genutzt werden.
Die Verwendung ohne direkten Produktbezug
ist in der Online-Kommunikation, als Element in
der Geschäftsausstattung (Briefbogen, Image-
broschüre etc.) sowie auf Werbemitteln aller Art
gestattet.
Nutzungsgebühren
Die von Systempartnern, Zertifizierungsstellen
und Laboren entrichteten Gebühren umfassen
das Recht zur Nutzung des QS-Prüfzeichens. Eine
gesonderte Lizenzgebühr wird nicht erhoben.
Unternehmenskennzeichen
Die Nutzung des QS-Prüfzeichens ohne blauen Rand ist aus-
schließlich der QS Qualität und Sicherheit GmbH und ihren
Tochtergesellschaften vorbehalten. Es dient den Unterneh-
men als Unternehmenskennzeichen.
2. Eigentum und Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen