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Obst und Gemüse – sicher!

Ganz ohne Pflanzenschutzmittel geht es im

Obst- und Gemüsebau in der Regel nicht. Viele

Verbraucher sind jedoch verunsichert, was die

Rückstände in den Lebensmitteln betrifft. Das

QS-Rückstandsmonitoring macht bei den

Kontrollen keine Kompromisse.

Hohe Qualitätsansprüche von Handelspartnern

und Verbrauchern erfüllen, Ertragsverluste ver-

meiden: Das geht nicht ohne den gewissenhaften

Umgang mit Pflanzenschutz. Gerade im Obst- und

Gemüsebau spielen Maßnahmen zum Schutz der

Nutzpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen

eine elementare Rolle. Es gilt die Mittel so einzu-

setzen, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird

und gleichzeitig die Belange des vorbeugenden

Verbraucher- und Umweltschutzes vollumfäng-

lich berücksichtigt werden. Dafür wird alles getan!

Unsere Monitoringergebnisse belegen den ver-

antwortungsvollen Umgang: 99 Prozent der auf

Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersuchten

Obst- und Gemüseproben in 2015 lagen unterhalb

der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte

1

. Und

bei festgestellten Überschreitungen wird die Ware

aus demVerkehr gezogen. Das ist glücklicherweise

nur ganz selten der Fall – die Rückstandssituation

bei Obst und Gemüse hat sich stetig verbessert.

Trotzdem beunruhigt das Thema Pflanzenschutz-

mittelrückstände rund 60 Prozent der Deutschen.

Sie glauben, dass Lebensmittel, die Rückstände

von Pflanzenschutzmitteln enthalten, giftig sei-

en

2

. Was wird also unternommen, um zu einer

sachgerechten Aufklärung beizutragen? Welche

Maßnahmen werden ergriffen, um den Einsatz

von Pflanzenschutzmitteln sicher zu gestalten?

Bevor ein Pflanzenschutzmittel verwendet wer-

den darf durchläuft es zu allererst ein strenges Zu-

lassungsverfahren. Das Bundesamt für Verbrau-

cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ko-

ordiniert als deutsche Zulassungsbehörde dieses

Verfahren und arbeitet dabei eng mit dem Bun-

desinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Um-

weltbundesamt (UBA) und dem Bundesfor-

schungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-

Institut, JKI) zusammen. Sie prüfen, ob das Pro-

dukt hinreichend wirksam, unschädlich für

Mensch und Tier sowie vertretbar für den Natur-

haushalt ist.

Und dann? Dann sind alle Betriebe, die Pflanzen-

schutzmittel bzw. Nacherntebehandlungsmittel

einsetzen, verpflichtet, die jeweiligen gesetzli-

chen Anforderungen bezüglich Höchstgehalten

und zugelassenen Wirkstoffen/Pflanzenschutz-

mitteln einzuhalten. Dabei ist eine konsequente

Qualitätssicherung unverzichtbar. Leitgedanke

des Qualitätsmanagements ist das Prinzip der

Prävention, um die Risiken beim Einsatz von

Pflanzenschutzmitteln von vornherein zu mini-

mieren. Das Qualitätssicherungssystem QS sorgt

mit hohen Standards, zum Beispiel der Dokumen-

tation und Eigenkontrolle des Pflanzenschutzmit-

teleinsatzes und konsequenten Kontrollen dafür,

dass sowohl die heimischen als auch die impor-

tierten Obst- und Gemüseprodukte sicher sind.

Darauf können sich Händler und Verbraucher ver-

lassen!

Eine der wichtigsten QS-Anforderungen bei Obst

und Gemüse ist die Teilnahme am

QS-Rück-

Sabrina Melis, Caroline Thiesmeier

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