Obst und Gemüse – sicher!
Ganz ohne Pflanzenschutzmittel geht es im
Obst- und Gemüsebau in der Regel nicht. Viele
Verbraucher sind jedoch verunsichert, was die
Rückstände in den Lebensmitteln betrifft. Das
QS-Rückstandsmonitoring macht bei den
Kontrollen keine Kompromisse.
Hohe Qualitätsansprüche von Handelspartnern
und Verbrauchern erfüllen, Ertragsverluste ver-
meiden: Das geht nicht ohne den gewissenhaften
Umgang mit Pflanzenschutz. Gerade im Obst- und
Gemüsebau spielen Maßnahmen zum Schutz der
Nutzpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen
eine elementare Rolle. Es gilt die Mittel so einzu-
setzen, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird
und gleichzeitig die Belange des vorbeugenden
Verbraucher- und Umweltschutzes vollumfäng-
lich berücksichtigt werden. Dafür wird alles getan!
Unsere Monitoringergebnisse belegen den ver-
antwortungsvollen Umgang: 99 Prozent der auf
Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersuchten
Obst- und Gemüseproben in 2015 lagen unterhalb
der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte
1
. Und
bei festgestellten Überschreitungen wird die Ware
aus demVerkehr gezogen. Das ist glücklicherweise
nur ganz selten der Fall – die Rückstandssituation
bei Obst und Gemüse hat sich stetig verbessert.
Trotzdem beunruhigt das Thema Pflanzenschutz-
mittelrückstände rund 60 Prozent der Deutschen.
Sie glauben, dass Lebensmittel, die Rückstände
von Pflanzenschutzmitteln enthalten, giftig sei-
en
2
. Was wird also unternommen, um zu einer
sachgerechten Aufklärung beizutragen? Welche
Maßnahmen werden ergriffen, um den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln sicher zu gestalten?
Bevor ein Pflanzenschutzmittel verwendet wer-
den darf durchläuft es zu allererst ein strenges Zu-
lassungsverfahren. Das Bundesamt für Verbrau-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ko-
ordiniert als deutsche Zulassungsbehörde dieses
Verfahren und arbeitet dabei eng mit dem Bun-
desinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Um-
weltbundesamt (UBA) und dem Bundesfor-
schungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-
Institut, JKI) zusammen. Sie prüfen, ob das Pro-
dukt hinreichend wirksam, unschädlich für
Mensch und Tier sowie vertretbar für den Natur-
haushalt ist.
Und dann? Dann sind alle Betriebe, die Pflanzen-
schutzmittel bzw. Nacherntebehandlungsmittel
einsetzen, verpflichtet, die jeweiligen gesetzli-
chen Anforderungen bezüglich Höchstgehalten
und zugelassenen Wirkstoffen/Pflanzenschutz-
mitteln einzuhalten. Dabei ist eine konsequente
Qualitätssicherung unverzichtbar. Leitgedanke
des Qualitätsmanagements ist das Prinzip der
Prävention, um die Risiken beim Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln von vornherein zu mini-
mieren. Das Qualitätssicherungssystem QS sorgt
mit hohen Standards, zum Beispiel der Dokumen-
tation und Eigenkontrolle des Pflanzenschutzmit-
teleinsatzes und konsequenten Kontrollen dafür,
dass sowohl die heimischen als auch die impor-
tierten Obst- und Gemüseprodukte sicher sind.
Darauf können sich Händler und Verbraucher ver-
lassen!
Eine der wichtigsten QS-Anforderungen bei Obst
und Gemüse ist die Teilnahme am
QS-Rück-
Sabrina Melis, Caroline Thiesmeier
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