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Antibiotikamonitoring 2015
QS-VERANTWORTLICHER THOMAS MAY BLICKT NACH VORN
Mit der 16. AMG-Novelle dokumentiert seit diesem Jahr auch die
staatliche HIT-Datenbank den Antibiotikaeinsatz in Mastbetrieben.
Neben der QS-Antibiotikadatenbank, die das Thema seit 2012 vorantreibt.
Thomas May betreut sie von Anfang an, er erklärt,
was das Antibiotikamonitoring für 2015 bringt.
Gibt es eine funktionale Schnittstelle zwischen der
QS-Antibiotikadatenbank und der HIT-Datenbank?
„Ja, die gibt es. In einigen Details zeigte sich zwar erhebli-
cher Klärungsbedarf, die Umsetzung des AMG ist ja Län-
dersache, aber fest steht: Technisch ist QS längst in der
Lage, alle Einträge an HIT zu übermitteln. Zuvor muss der
Landwirt dazu jedoch seine Einwilligung erteilen. Die Daten
gibt weiterhin der beauftragte Tierarzt ein, gängige Praxis-
software bietet ohnehin eine Schnittstelle zu QS und über-
trägt so die AuA-Belege. Wichtig ist nur, dass der Eintrag
auf diesem Weg und nicht über HIT stattfindet. Nur wir rei-
chen die Daten weiter – nicht umgekehrt.“
Beide Datenbanken betrachten die Therapiehäufigkeit.
Wird es in der Summe Unterschiede geben?
„Wichtig zu wissen ist, dass die Ergebnisse nicht gleich,
wohl aber vergleichbar sein werden. Bei den absoluten
Werten wird es zwangsläufig zu Differenzen kommen,
schließlich möchte HIT die Tierbewegungen in einem Be-
trieb erfassen. Taggenau soll der Landwirt sämtliche Ein-
und Abgänge eingeben. QS geht dagegen von durchschnitt-
lich belegten Mastplätzen aus. Alles andere erscheint uns
nicht praktikabel. Wie gehabt werden wir jeweils zum 1.
Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November für jeden ein-
zelnen Betrieb den Therapieindex der vergangenen zwei
Quartale errechnen. Aufbereitet in einer Infografik, die den
Vergleich mit anderen Mästern aufmacht, erhält ihn jeder
Tierhalter von seinem Bündler.“
2015 soll es erste HIT-Auswertungen geben ...
„Richtig. Stichtag ist der 14. Januar. Bis dahin müssen alle
Antibiotikaeinträge in der HIT-Datenbank vorliegen. Die
Tierärzte müssen sie also rechtzeitig bei QS eingeben,
damit wir sie wiederum an HIT übertragen können. Ansons-
ten gibt es zum Jahresanfang nur unnötigen Ärger.“
Wie geht es dann weiter?
„Das neue AMG möchte den Antibiotikaeinsatz bei erkrank-
ten Tieren auf das absolut notwendige Maß begrenzen und
dazu die Kontroll- und Überwachungsbehörden der Länder
stärken. Das bedeutet konkret: 50 Prozent aller Tierhalter
müssen zukünftig aktiv an ihrer Antibiotikareduktion arbei-
ten und hierzu ein Gespräch mit ihrem Hoftierarzt führen.
Von den 13.600 Schweinemastbetrieben, für die wir im drit-
ten Quartal 2014 den Therapieindex berechnet haben, hätte
dies knapp 7.000 Tierhalter betroffen. 3.400 von ihnen
hätten überdies einen Maßnahmenplan bei ihrer zuständi-
gen Behörde einreichen müssen. Das sieht das AMG für die
25 Prozent der ‚antibiotikaintensivsten‘ Betriebe vor.“
Wie sieht so ein Maßnahmenplan aus?
„Das wüssten wir auch gerne. Um nicht auf den Gesetzge-
ber oder die Veterinärämter warten zu müssen, arbeiten
bereits die Fachexperten des ‚QS-Koordinierungsbeirats An-
tibiotikamonitoring‘* an diesem Thema. Ihr Ziel ist es, den
betroffenen Tierhaltern Eckpunkte an die Hand zu geben.
Zwar muss jeder Maßnahmenplan individuell zugeschnitten
sein, aber es gibt doch eine ganze Reihe von Formalia, die
jeder Betrieb aufführen muss. Da sie sich aus den QS-
Stammdaten generieren lassen, könnten wir mit ihnen
einen Musterplan füttern, den Hoftierarzt und Tierhalter
schließlich vor Ort ergänzen und individualisieren könnten.
Zum
Hofe
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