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Muss ich als Logistik-Unternehmen ebenfalls am QS-System teilnehmen?

Als regelmäßig beauftragten Logistikdienstleister, der Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln übernimmt, müssen Sie in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik registriert und zugelassen sein.

Nicht im Geltungsbereich der Logistik inbegriffen sind:

  • Transport vom Erzeuger zum Abnehmer
  • Transporte vom Lieferanten zur Filiale des LEH.
  • Transporte, die durch den eigenen Fuhrpark von QS-zertifizierten Großhändlern durchgeführt werden.
  • Einmalig oder kurzfristig beauftragte Logistikdienstleister (z.B. zum Weihnachtsgeschäft). Diese müssen aber zur Einhaltung der relevanten QS-Anforderungen verpflichtet und im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft werden.

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