Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Ereignisjournal

Das QS-Ereignisjournal gibt Ihnen einen Einblick in das Ereignis- und Krisenmanagement von QS. Regelmäßig veröffentlicht QS an dieser Stelle Informationen zu aktuellen Ereignis- und Krisenfällen und zeigt auf, welche Maßnahmen auf operativer und kommunikativer Ebene ergriffen werden. Die im QS-Ereignisjournal gelisteten Einträge werden in chronologischer Reihenfolge dargestellt.


Covid-19 (Coronavirus) (2020028)

Verbreitung des Coronavirus, Auswirkungen auf das QS-System und die QS-Geschäftsstelle

30.06.2020 16:14

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 29. Juni 2020 seine Stellungnahme Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? aktualisiert (Anlage 3).

In der aktualisierten Stellungnahme geht das BfR auf eine kürzlich veröffentlichte Studie ein. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass SARS-CoV-2 auch bei erhöhter Temperatur (30 Grad Celsius) mehrere Tage auf einer Metalloberfläche infektiös bleiben kann.

Nach Einschätzung des BfR führt das Abtrocknen der Oberfläche innerhalb einer Stunde allerdings zu einem signifikanten Rückgang der Infektiosität um den Faktor 100. Damit sei die im Labor ermittelte Stabilität des Coronavirus SARS-CoV-2 deutlich geringer als diejenige von vielen anderen Krankheitserregern.

19.06.2020 15:14

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf die heutige Berichterstattung in der BILD mit einer Pressemitteilung Fleischwaren und Coronavirus: Übertragung unwahrscheinlich reagiert.

Die Pressemitteilung finden Sie im Anhang dieser Nachricht.

 

 

26.03.2020 09:17

QS informiert mit dem anliegenden Rundschreiben alle Systempartner, dass die Lieferberechtigung aller QS-zertifizierten Standorte um zwei Monate verlängert wird.

12.03.2020 14:30

Mit den anliegenden Mitteilungen hat sich QS am 11. März 2020 an seiner Systempartner gewendet.

11.03.2020 10:30

QS und die Mitarbeiter/innen der QS-Geschäftsstelle werden im Hinblick auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundene Infektionsgefahr

  • alle nicht dringend erforderlichen Dienstreisen absagen oder verschieben,
  • die Wahrnehmung externer Termine auf das absolut notwendige Maß reduzieren,
  • in jedem Einzelfall prüfen, ob Einladungen ausgesprochen, Sitzungen durchgeführt und neue Gesprächstermine vereinbart werden müssen,
  • alternativ zu Präsenzterminen die Abstimmung per Telefon- oder Videokonferenz in Betracht ziehen.

Nach gegenwärtigem Stand werden die bereits terminierten und gebuchten Auditorenschulungen durchgeführt, jedoch keine kurzfristigen neuen Termine angesetzt. QS wird die Entwicklung genau beobachten und neu bewerten, sollte die erforderlich werden.

27.02.2020 17:38

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit einer Pressemitteilung vom heutigen Nachmittag erklärt, dass es eine Übertragung des Coronavirus durch (importierte) Lebensmittel für unwahrscheinlich hält. Die Bundesministerin erklärt hierzu:

Nach derzeitigem Wissensstand ist unwahrscheinlich, dass importiere Waren wie Lebensmittel die Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten. Hauptgrund dafür ist die relativ geringe Umweltstabilität der Viren.

Bitte beachten Sie den vollständigen Wortlaut der anliegenden Pressemitteilung.

26.02.2020 18:48

QS hat die in Italien tätigen Zertifizierungsstellen informiert, dass in den Risikogebieten/gesperrten Gebieten gegenwärtig von der Durchführung von QS- und ITW-Audits abgesehen werden kann. Die Zertifizierungsstellen können die Laufzeit der Zertifikate betroffener Systempartner verlängern, sofern dies für die Sicherstellung der Lieferberechtigung in das QS-System erforderlich ist.

Sollte sich das von der Verbreitung des Coronavirus betroffene Gebiet weiter, auch auf andere Länder ausbreiten, wird QS vergleichbare Regelungen auch für diese Gebiete treffen.

Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse geht von bezogenen Waren keine Gefahr aus, so dass gegenwärtig keine Veranlassung besteht, Betriebe wegen Ihrer Lage in einem Risikobetrieb für die weitere Lieferung in das QS-System zu sperren.

Die QS-Geschäftsstelle beobachtet die Entwicklung aufmerksam. Für das QS-System und die QS-Geschäftsstelle wird Sie in Orientierung an den Empfehlungen des

  • Robert-Koch-Instituts (RKI),
  • des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
  • des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)

weitere Präventions- und Schutzmaßnahmen auf den Weg bringen, sobald diese für erforderlich gehalten werden. Lesen Sie zu der Expertise und der Einschätzung der staatlichen Stellen bitte die anliegenden Dokumente.


Zurück

zurück nach oben