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Wann muss ich mich als Futtermittelunternehmen zertifizieren lassen?

Wenn Sie an einen QS-zertifizierten Kunden Futtermittel liefern möchten, müssen Sie für die entsprechenden Produkte QS-lieferberechtigt sein. Dies ist entweder durch eine QS-Zertifizierung oder durch eine Zertifizierung nach einem bei QS anerkannten Standard möglich. Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind lediglich der reine Handel, die Lagerung, der Umschlag und der Transport von verpackter Ware sowie reine Maklertätigkeiten.

Weitere Informationen zu der Zertifizierungspflicht im QS-System können Sie der Anlage 9.3 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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