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Welche Fristen müssen bei der Eingabe der Proben in die QS-Datenbank von Systempartnern eingehalten werden?

Die Eingabe der Probebegleitdaten und Übertragung an das Labor in der QS-Datenbank muss vor Beendigung der Laboranalyse erfolgen. Die Eingabefrist von maximal 10 Tagen nach Probenahme ist dabei einzuhalten.

Für Bündler gilt darüber hinaus, dass die Frist der Beprobungsaufforderung einzuhalten ist.


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