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Futtermittelmonitoring: Was muss ein Labor bei einer Höchstgehalts- oder Richtwertüberschreitung tun?

Wird in einer Probe durch das Labor eine Überschreitung eines Höchstgehaltes, Aktionsgrenzwertes oder QS-Richtwertes festgestellt, muss das Ergebnis zunächst laborintern verifiziert werden. Konnte das Ergebnis verifiziert werden, ist der Auftraggeber sofort zu informieren.

Wenn der Auftraggeber es wünscht, kann er eine Überprüfung des Laborergebnisses durch ein weiteres Labor beauftragen. Für die Nachuntersuchung im zweiten Labor muss die Probe im Originalzustand (Teilmuster der bereits analysierten Probe) verwendet werden. Informationen zum Ablauf bei Beauftragung eines zweiten Labors sind im Leitfaden Futtermittelmonitoring erläutert (Kapitel 5.2).

Wenn der Auftraggeber keine Nachuntersuchung wünscht und das Ergebnis des ersten Labors akzeptiert, muss das Labor das Analyseergebnis sofort, d. h. spätestens bis zum nächsten Arbeitstag nach Analysenende in die QS-Datenbank eingeben.


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