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Wie viele Proben muss ein Großhändler/Bearbeitungs-/Verarbeitungsbetrieb für das QS-Rückstandsmonitoring ziehen?

Die Anzahl der Pflichtproben hängt von der Risikogruppe der Kultur sowie von der Menge des Produkts ab, die als QS-Ware bezogen wird (unabhängig davon, ob das Prüfzeichen auf dem Produkt genutzt wird oder nicht). Das Probensoll kann mittels der Angaben des (Anlage 10.1 Leitfaden Rückstandsmonitoring) berechnet werden. Das Ergebnis muss stets aufgerundet werden.

Die Anzahl der zu ziehenden Pflichtproben berechnet sich wie folgt:

Anzahl Pflichtproben pro Jahr für eine bestimmte Kultur = Menge bezogene QS-Ware (t) / Menge (t) pro Probe laut Kontrollplan


Beispielrechnung
:

Ihr Unternehmen bezieht jährlich 3000 t QS-Pflaumen. Für diese Kultur ist laut Kontrollplan 1 Probe pro 625 t zu ziehen:

Anzahl Pflichtproben pro Jahr für Pflaumen = 3000 (t) / 625 (t) = 4,8

Ergebnis: Innerhalb eines Jahres müssen 5 Pflichtproben (Kultur Pflaume) gezogen und in die QS-Datenbank eingegeben werden.

Sobald ein Produkt als QS-Ware bezogen wird, muss mindestens eine Pflichtprobe für die jeweilige Kultur gezogen werden. Die Probenziehung kann gemäß dem saisonalen Aufkommen sowie der internen Risikobewertung erfolgen.

Zur Berechnung des Probensolls kann in der Datenbank im Menü Rückstandsmonitoring der Beprobung-Tonnage-Vergleich genutzt werden.


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