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Zeichennutzung und Kennzeichnung: Muss ich meine mit dem QS-Prüfzeichen gekennzeichneten Medien und Werbemittel vor Veröffentlichung von QS freigeben lassen?

Vor Veröffentlichung von Medien und Werbemitteln, die mit dem QS-Prüfzeichen gekennzeichnet sind, müssen Sie Ihre Druckentwürfe oder Screenshots der Online-Kommunikation zur Prüfung und Freigabe an die QS Qualität und Sicherheit GmbH senden. Für Freigabeanfragen zur Zeichennutzung nutzen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular. Nutzen Sie das Online-Formular, dann ist sichergestellt, dass uns alle erforderlichen Unterlagen und Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage vorliegen.


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