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Zeichennutzung und Kennzeichnung: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das QS-Prüfzeichen in der Kommunikation nutzen zu dürfen?

Das QS-Prüfzeichen darf nur von Systempartnern der QS Qualität und Sicherheit GmbH und ihren Tochtergesellschaften, von zugelassenen Zertifizierungsstellen sowie Bündlern und anerkannten Laboren genutzt werden. Ihnen wird das Zeichennutzungsrecht individuell durch System- oder Rahmenvertrag mit QS verliehen. Landwirtschaftliche Betriebe und Filialen des Lebensmitteleinzelhandels treffen keine unmittelbaren vertraglichen Vereinbarungen mit QS. Sie nehmen über Bündler am QS-System teil. Das Recht zur Nutzung des QS-Prüfzeichens wird ihnen individuell und auf Anfrage von ihrem Bündler verliehen.

Nach Abschluss des System- und Rahmenvertrages können Sie das QS-Prüfzeichen zur Kommunikation und zur Bewerbung Ihrer Zertifizierung und ihres Engagements für sichere Lebensmittel einsetzen. Gleiches gilt, wenn Sie die Verfügbarkeit von Lebensmitteln mit QS-Prüfzeichen in Ihrem Warensortiment bewerben wollen und Sie sich für die Unterstützung des QS-Systems einsetzen.

Neben der werblichen Kommunikation können Sie das QS-Prüfzeichen auch auf Lieferscheinen und Warenbegleitpapieren nutzen. Gleichzeitig ist auch seine Verwendung in der Online-Kommunikation, als Element in der Geschäftsausstattung (Briefbogen, Imagebroschüre etc.) sowie auf Werbemitteln aller Art gestattet.


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