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Anlage 9.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen (gültig ab 01.01.2025)

12.10.2017 | Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Anlagen | 2025

Anlage 9.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen (gültig ab 01.01.2025)

Übersicht über sämtliche Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen mit Angabe, welche Tätigkeiten zertifizierungspflichtig sind und für welche Tätigkeiten die Teilnahme am Futtermittelmonitoring erforderlich ist.

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