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Kann ich auch Futtermittel von nicht QS-lieferberechtigten Lieferanten beziehen?

Prinzipiell muss jeder Futtermittellieferant die Lieferberechtigung in das QS-System besitzen. Es kann jedoch, insbesondere bei der Erschließung neuer Märkte, notwendig sein, für einen begrenzten Zeitraum von nicht zertifizierten Herstellern oder Händlern Waren zu beziehen. Wenn Sie Futtermittel zur Futtermittelherstellung von einem nicht zertifizierten Lieferanten beziehen möchten, müssen Sie für diesen als Gate-Keeper auftreten und damit die Qualitätssicherung für diese Futtermittel übernehmen.

Detaillierte Informationen zur Gate-Keeper Regelung finden Sie in Anlage 9.2 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.


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