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Wie ist bei einer Höchstgehalt-/Richtwertüberschreitung vorzugehen?

In der QS-Datenbank erfolgt automatisch eine Plausibilitätsprüfung zwischen Analysewert und hinterlegtem Höchstgehalt, Aktionsgrenzwert oder QS-Richtwert. Bei einer Überschreitung werden Sie per E-Mail (an den gesetzlichen Vertreter) informiert.

Bei einer Höchstgehalt-, Aktionsgrenzwert- oder QS-Richtwertüberschreitung müssen Sie umgehend QS benachrichtigen (Meldung über das Ereignisfallblatt). QS unterstützt Sie bei der Klärung des Sachverhalts und der Einleitung von Maßnahmen. QS übernimmt jedoch keine behördliche Meldepflicht. Eine Überschreitung oder auch der Verdacht einer Überschreitung müssen Sie selbst an Ihre zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde melden.

Sollten Sie das Analyseergebnis anzweifeln, kann eine Zweituntersuchung durch ein anderes Labor beauftragt werden. In diesem Fall muss das erste Labor in der QS-Datenbank die Auswahl Klärung erforderlich aktivieren. Im Anschluss können Sie über die QS-Datenbank einem zweiten Labor den Auftrag zur Zweituntersuchung erteilen. Das erste Labor schickt diesem daraufhin die Probe weiter. Das zweite Labor untersucht die Probe dann auf den Parameter, bei dem Klärung erforderlich eingegeben wurde. Liegen Ihnen beide Analyseergebnisse vor, müssen Sie Kontakt mit QS aufnehmen und die Ergebnisse der Erst- und Zweituntersuchung mitteilen. QS klärt dann gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt.

Wurde der QS-Richtwert für Aflatoxin B1 bei Futtermitteln für QM-Milch Betriebe überschritten, müssen Sie, wenn Sie an QM-Milch-Betriebe liefern wollen, neben der QS-Geschäftsstelle auch QM-Milch informieren. Kann eine Verwendung in QM-Milch-Betrieben nicht ausgeschlossen werden, müssen Sie Ihre Kunden auf die Überschreitung des QS-Richtwertes und die Verwendung des Futters hinweisen (z.B. Ware ist nicht zur Verfütterung an Milchvieh geeignet.).


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