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Zeichennutzung und Kennzeichnung: Was ist bei der Kennzeichnung von QS-Ware in den Warenbegleitpapieren zu beachten?

Damit QS-Ware den Warenbegleitpapieren jederzeit und zweifelsfrei zugeordnet werden kann muss QS-Ware in den Warenbegleitpapieren eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Wichtig bei der Kennzeichnung ist, dass sie produktbezogen erfolgt. So können Produktbezeichnungen in den Warenbegleitpapieren mit dem Zusatz QS (Äpfel (QS) oder QS-Äpfel) versehen werden. Möglich ist auch, die eindeutigen Zuordnung vom QS-Ware über generelle Vereinbarungen oder die Verwendung von Synonymen sicherzustellen. Das Verfahren muss bei den jeweiligen Unternehmen dokumentiert und den betreffenden Mitarbeitern bekannt sein.

Eine Abbildung des QS-Prüfzeichens oder die Nennung der QS-ID des Unternehmens in der Kopf- oder Fußzeile des Lieferscheins ist für die Kennzeichnung des Produkts als QS-Ware nicht ausreichend.

Weitere Informationen zum Thema Kennzeichnung von QS-Ware finden Sie in der Arbeitshilfe Obst, Gemüse, Kartoffeln: Kennzeichnung von QS-Ware.


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