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Wie kann geprüft werden, ob parallelimportierte Pflanzenschutzmittel zugelassen sind?

  • Parallelimporte sind Pflanzenschutzmittel aus einem EU-Mitgliedsstaat, die zugelassen sind und mit einem in Deutschland zugelassenem Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen. Das BVL kann Genehmigungen für den Parallelhandel erteilen. Gültige, abgelaufene und ruhende Genehmigung für den Parallelhandel werden in folgender Liste veröffentlicht: www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/genehmigungen_parallelhandel.html?nn=11031326
  • Zu prüfen sind:
    • Zulassungsstatus des Referenzmittels
    • Übereinstimmung der Genehmigungsnummer (GP-Nummer) und Bezeichnung des Importmittels (Produktverpackung und amtliche Liste)
    • Einhaltung der Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Anwendungsgebiete des Referenzmittels
  • Bei der Verpackung von Parallelimporten ist zudem Folgendes zu beachten:
    • Kennzeichnung vollständig in deutscher Sprache (Etikett und Gebrauchsanleitung)
    • Name und Anschrift des Importeurs vorhanden
    • Vom BVL erteilte Genehmigungsnummer (GP-Nummer) vorhanden
    • Gefahrgutkennzeichen vollständig und korrekt vorhanden
    • Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Anwendungsgebiete analog dem Referenzmittel sind in der Gebrauchsanleitung enthalten
    • Verpackung ist nicht beschädigt oder unsicher (Behelfsverpackung)

Außerdem muss auf Lieferschein und Rechnung der Name des Importmittels angegeben sein.


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