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Was passiert, wenn in einer Probe ein unzulässiger Wirkstoff oder eine Überschreitung des gesetzlichen Rückstandshöchstgehalts festgestellt wurde?

QS prüft fortlaufend die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte und die Zulässigkeiten der detektierten Wirkstoffe für die jeweilige Kultur im Ursprungsland. Wird festgestellt, dass eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts vorliegt oder ein unzulässiger Wirkstoff detektiert wurde, wird der Standort des Erzeugerbetriebs durch QS für die Lieferung der jeweiligen Kultur in das QS-System gesperrt. Eine Entsperrung des Erzeugerbetriebs kann erfolgen, sobald QS eine konforme Freiprobe vorliegt.


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