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Für welche Produktionsart muss ich mein Unternehmen anmelden?

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Produktionsarten, die zur Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln gehören:


Großhändler mit Warenkontakt

  • Ersterfasser (81)
    Als Ersterfasser von Waren gelten alle Unternehmen, die Ware direkt von Erzeugern beziehen und damit die Ware erstmals im Markt erfassen.
  • Handelspartner (82)
    Als Handelspartner von Waren gelten alle Unternehmen, die zwischen Ersterfasser und Lebensmitteleinzelhandel im Markt agieren und damit ihre Waren ausschließlich von vorgelagerten Unternehmen beziehen.
    Bezieht das Unternehmen unter anderem Ware direkt von Erzeugern, so gilt das Unternehmen als Ersterfasser.

Agenturen: Ausschließlich Handels- bzw. Vermarktungsaktivitäten, kein direkter (physischer) Kontakt zur Ware, werden Eigentümer der eingekauften Ware/kaufen die Ware im Auftrag zur weiteren Vermarktung. Hier wird folgendermaßen differenziert:

  • Ersterfasser (801)
    Als Ersterfasser von Waren gelten alle Unternehmen, die Ware direkt von Erzeugern beziehen und damit die Ware erstmals im Markt erfassen.
  • Handelspartner (802)
    Als Handelspartner von Waren gelten alle Unternehmen, die zwischen Ersterfasser und Lebensmitteleinzelhandel im Markt agieren und damit ihre Waren ausschließlich von vorgelagerten Unternehmen beziehen.
    Bezieht das Unternehmen unter anderem Ware direkt von Erzeugern, so gilt das Unternehmen als Ersterfasser.

Dienstleister (82)

  • Dienstleistungen wie z.B. Lagern, Sortieren, Verpacken
  • Werden NICHT Eigentümer der Ware

Logistikunternehmen (84)

  • Dienstleistungstätigkeiten, wie z.B. (Straßentransport, kurzfristige Lagerung zum Zwecke des Warenumschlags während der Lieferung, Langzeitlagerung, Kommissionierung, Grob-/Gesundsortieren)
  • Werden NICHT Eigentümer der Ware

Makler (-)

  • Übernehmen nur eine vermittelnde Funktion zwischen Lieferanten und Empfängern
  • Weder Eigentümer noch Besitzer der Ware
  • KEINE QS-TEILNAHME

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