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Wann muss ich mich zusätzlich für die Stufe Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln anmelden und zertifizieren lassen?

Eine zusätzliche Zertifizierung für die Stufe Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln muss erfolgen, wenn Ihr Unternehmen Produkte be- bzw. verarbeitet (bspw. zerkleinert, schält, reibt, hobelt, püriert, passiert, frostet, erhitzt, Konserven herstellt) und diese als QS-Ware vermarkten möchte.


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