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Wie nehme ich als Tierhalter am QS-System teil?

Die Teilnahme von Tierhaltern am QS-System wird über sogenannte Bündler organisiert. Die aktuelle Bündlerliste finden Sie z. B. unter diesem Link. Welchen Bündler Sie auswählen, steht Ihnen frei.

Mit Ihrem Bündler schließen Sie eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab: damit ist die vertragliche Grundlage für die QS-Teilnahme geschaffen. Ihr Bündler kümmert sich dann um die nächsten Schritte zur QS-Zertifizierung: er meldet Sie bei uns in der QS-Datenbank an, klärt die Teilnahme an den Monitoringprogrammen und organisiert die Audits. Nach Freigabe des bestandenen Audits sind Sie lieferberechtigt für das QS-System.

Bündler sind die ersten Ansprechpartner für alle Tierhalter. Sie sind das Bindeglied zwischen Ihnen und QS. Bei allen Fragen rund um das QS-System und um die QS-Anforderungen wenden Sie sich an Ihren Bündler. Auch zu Fragen der Kosten für die Systemteilnahme und Auditierung wird er Ihnen Auskunft geben.


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