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Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoff Glyphosat angepasst

06.12.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2024 verlängert. Über die Entscheidung informierte das BVL in einer am 4. Dezember 2023 veröffentlichten Fachmeldung.

Im Vorfeld der Verlängerung der Zulassung wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat im Zuge der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 erneuert und dieser bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt. Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, die auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt wurden, hat das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2024 definiert, sofern deren Zulassung aktuell eine Gültigkeit bis zum 15. Dezember 2023 besitzt. Je nach Einzelfall bildet hierfür die gesetzliche Grundlage die Art. 43 Abs. 6 oder Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Zulassungsinhabende Firmen, die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auch künftig in Verkehr bringen möchten, können ab Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen.

Nach Angaben des BVL werden die Entscheidungen über Verlängerungen zeitnah auf der Internetseite "Verlängerungen von Zulassungen" bekanntgegeben. Die Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel wird einmal im Monat aktualisiert. Spätestens im Januar 2024 sollen dort die aktualisierten Zulassungsenden für alle glyphosathaltigen Mittel abgebildet sein.


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