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Newsletter QS-Prüfsystem 10/2024

14.03.2024

QS Newsletter
14. März 2024
 
  14. März 2024

QS ermöglicht Kennzeichnung von Convenience-Produkten auch mit geringerem Fleischanteil

   
 
  Bonn, 14. März 2024. Ab sofort ist es möglich, auch Convenience-Produkte, die weniger als 50 Prozent QS- bzw. ITW-Fleisch und Fleischwaren enthalten, mit einem erweiterten QS-Prüfzeichen sowie dem erweiterten ITW-Siegel auszuloben. Mit einem Hinweis auf das Zutatenverzeichnis haben Verbraucher die Möglichkeit, die QS- und ITW-Anteile im Convenience-Produkt zuverlässig zu erkennen. Das schafft Transparenz und erhöht das Vertrauen.  
 
   
 

 
    13. März 2024

Modul QS-Sojaplus: Hinterlegung von Informationen zu Soja in der QS-Datenbank

 
 
  Seit dem 1. Januar 2024 dürfen im QS-System ausschließlich QS-Soja plus konforme Sojabohnen/-erzeugnisse gehandelt und verarbeitet werden. Hierfür müssen sich Futtermittelunternehmen, die Soja handeln oder verarbeiten, nach QS-Soja plus oder einem dafür anerkannten Standard gemäß unserer Anlage 4.3 (Anerkannte Systeme Zusatzmodul QS-Soja plus für Futtermittelhandel und -Herstellung) zertifizieren lassen.  
 
   
 

 
  12. März 2024

Neue QS-App vereinfacht betriebliche Eigenkontrolle

   
 
  Für Systempartner aus den Bereichen Landwirtschaft und Erzeugung steht ab sofort die neue App QS-Eigenkontrollchecklisten zur Verfügung. Über die App können die QS-Eigenkontrollchecklisten bequem via Smartphone, Laptop oder Tablet beim Stall- bzw. Betriebsrundgang bearbeitet und abgerufen werden.  
 
   
 

 
    11. März 2024

QS-Akademie: Online-Seminar „Biosicherheit in der Geflügelhaltung“

 
 
  Das Thema Biosicherheit in der Geflügelhaltung ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit der Geflügelpopulation zu schützen und um mögliche Ausbrüche von Seuchen im Bestand vorzubeugen. Doch wie kann der Betrieb wirkungsvoll geschützt werden und welche Maßnahmen sind beim Ausbruch einer Seuche wie etwa der Geflügelpest zu treffen? Ein neues Live-Online-Seminar der QS-Akademie zeigt, wie Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb effektiv verbessern können.  
 
   
 

 
  8. März 2024

Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 – Neue Risikoeinstufung des Herkunftslandes Ukraine

   
 
  QS revidiert mit Wirkung zum 14. März 2024 den Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 (Anlage 8.5 zum Leitfaden Futtermittelmonitoring) . Basierend auf den vorliegenden Analyseergebnissen zu Aflatoxin B1 in Mais wird die Risikoeinstufung des Herkunftslandes Ukraine aktualisiert.  
 
   
 

 
    8. März 2024

Strukturanreichernde Maßnahmen in Anbaubetrieben für Obst- und Gemüse – Live-Online-Seminar der QS-Akademie

 
 
  Beim Anlegen und der Pflege von Säumen und Hecken oder anderen strukturanreichernden Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität gibt es eine Reihe von Aspekten zu beachten. Wertvolles Know-How für eine praxisgerechte Umsetzung von strukturanreichernden Maßnahmen in Obst- und Gemüseanbaubetrieben, liefert ein Live-Online-Seminar der QS-Akademie.  
 
   
 
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