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Newsletter QS-Prüfsystem 20/2024

23.05.2024

QS Newsletter
23. Mai 2024
 
  23. Mai 2024

„Obst und Gemüse sicher verpacken“ – Neues Live-Online-Seminar der QS-Akademie

   
 
  Die Wahl des richtigen Verpackungsmaterials ist ein entscheidender Faktor, um sicherzustellen, dass bei Obst und Gemüse die Qualität und Frische über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben und die Ware wirkungsvoll vor Feuchtigkeit, Sauerstoff und andere äußeren Einflüsse geschützt wird. Worauf es hierbei im Detail ankommt und wie Obst und Gemüse sicher verpackt werden können, erklärt ein neues Live-Online-Seminar der QS-Akademie.  
 
   
 

 
    22. Mai 2024

QS-Akademie-Newsletter – Neue Seminartermine jederzeit im Blick!

 
 
  Mit dem neuen Newsletter der QS-Akademie haben Sie alle neuen und anstehenden Termine für Live-Online-Seminare und Workshops jederzeit im Blick!  
 
   
 

 
  22. Mai 2024

Aufhebung des Ruhens der Zulassung für Pflanzenschutzmittel Malvin WG

   
 
  Mit Bescheid vom 17. Mai 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anordnung des Ruhens der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Malvin WG ( Wirkstoff: Captan ) wieder aufgehoben. Dies teilte die Behörde in einer am 21. Mai 2024 veröffentlichten Fachmeldung mit.  
 
   
 

 
    21. Mai 2024

Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel BENEVIA gegen Spargelfliegen an Spargel im Freiland

 
 
  Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA (Wirkstoff: Cyantraniliprole ) erlassen.  
 
   
 

 
  17. Mai 2024

BVL: Widerruf der Zulassung für Pflanzenschutzmittel Zorvec Endavia zum 13. Juni 2024

   
 
  Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft mit Wirkung zum 13. Juni 2024 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Zorvec Endavia (Zul.-Nr. 00A305-00, Wirkstoff Benthiavalicarb) . Das teilte das BVL in einer am 21. März veröffentlichten Fachmeldung mit.  
 
   
 

 
    17. Mai 2024

Tierhaltung: Notwendige Unterlagen zur Teilnahme am QS-System

 
 
  Nimmt ein Betrieb neu am QS-System teil oder ändern sich seine betrieblichen Eckdaten, müssen die sogenannten Stammdaten korrekt bei QS hinterlegt bzw. geändert werden. Veranlasst wird dies über den eigenen Bündler. Hierfür stehen Ihnen einige Dokumente als Unterstützung zur Verfügung. Denn die Aktualität der eigenen Betriebsdaten ist auch ein Prüfkriterium in jedem Audit (Kriterium 2.1.1 K.O. Betriebsdaten).  
 
   
 
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