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Newsletter QS-Prüfsystem 42/2020

15.10.2020

QS Newsletter
15. Oktober 2020
 
  14. Oktober 2020

Schlachtbefunddaten Rind: Meldung der Befunddaten jetzt möglich

   
 
  Anfang 2020 startete QS ein Pilotprojekt zur zentralen Erfassung von Schlachtbefunddaten aus Rinderschlachtungen. Nachdem zunächst die Rahmenbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten abgestimmt, die Datenschutzanforderungen besprochen und die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, können jetzt die Schlachtbefunde für Bullen, Färsen, Mastkälber und Schlachtkühe getrennt für jedes einzelne Tier erfasst werden. So haben auch die Rinderhalter zukünftig die Möglichkeit, die Befunde ihrer Schlachttiere mit Hilfe praxisgerechter Auswertungen zu bewerten. In das Pilotprojekt sind ausdrücklich auch Milchviehbetreibe, die über den Standard QM-Milch eine Lieferberechtigung in das QS-System haben, eingebunden.  
 
   
 

 
    14. Oktober 2020

Revision 2021 – Die wichtigsten Änderungen im Leitfaden Futtermittelwirtschaft

 
 
  Im Zuge der Revision des QS-Systemhandbuchs für 2021 ergeben sich für die Stufe Futtermittelwirtschaft einige wesentliche Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 gültig werden.  
 
   
 

 
  13. Oktober 2020

Erfolgreiche Fortführung von Online-Seminaren der QS-Akademie

   
 
  Die QS-Akademie hat ein weiteres eigenes Online-Seminar zum Thema Angaben und Interpretation von Messergebnissen – Wie man Messergebnisse rundet angeboten. Dieses richtet sich sowohl an LabormitarbeiterInnen als auch an QualitätsmanagerInnen aus dem Lebensmittel- und Futtermittelbereich.  
 
   
 

 
    12. Oktober 2020

Wissenschaftlicher Beirat Futtermittelmonitoring neu gegründet

 
 
  Speziell für das Futtermittelmonitoring wurde ein wissenschaftlicher Beirat gegründet, der QS ab sofort als beratendes Gremium bei der Weiterentwicklung der Anforderungen unterstützt. Der neue Wissenschaftliche Beirat Futtermittelmonitoring hat im September seine Arbeit aufgenommen.  
 
   
 

 
  9. Oktober 2020

Bromoxynil – EU-Genehmigung für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff nicht verlängert

   
 
  Die Europäische Kommission (EU) hat entschieden, die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Bromoxynil nicht zu erneuern. Gemäß der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276 müssen damit die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. März 2021 sämtliche bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Bromoxynil enthalten, widerrufen.  
 
   
 
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