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Bündler Tierhaltung

Bündler kann jede natürliche oder juristische Person sein. Als Bündler können zum Beispiel Erzeugergemeinschaften oder Verbände, regionale Organisationen oder Beratungsdienste tätig werden.

Wenn Sie Bündler werden möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und registrieren Sie sich in der QS-Datenbank als Bündler Landwirtschaft. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die Ihr Audit durchführen wird.

Hier finden Sie die Dokumente und weiteren Informationen für Ihre Teilnahme am QS-System.


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